Bayern

Endlagersuche: Fichtelgebirge und Tonschichten in Schwaben fallen aus der Auswahl

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung hat am 27. Oktober 2026 ihren aktuellen Arbeitsstand zur Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle vorgelegt. In Bayern gelten demnach das Fichtelgebirge und Tonschichten in Schwaben an der Grenze…

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat in ihrem am 27. Oktober 2026 veröffentlichten Arbeitsstand erste Teilgebiete in Bayern von der weiteren Prüfung im Standortauswahlverfahren ausgeschlossen. Konkret nennt die BGE das Granitgestein im Fichtelgebirge sowie die Tonschichten in Schwaben an der Grenze zu Baden‑Württemberg als nicht mehr weiter verfolgte Optionen; im Gegenzug bleiben Granitformationen im Bayerischen Wald und in der Oberpfalz im Rennen. Diese Mitteilung wurde am 27. Oktober 2026 öffentlich kommuniziert und stellt den jüngsten Schritt in der laufenden Phase I des gesetzlich geregelten Verfahrens dar. ([br.de](https://www.br.de/nachrichten/meldung/fichtelgebirge-und-tonschichten-in-schwaben-kommen-nicht-mehr-als-endlager-in-frage%2C30081cf0d?utm_source=openai))

Die Entscheidung der BGE beruht auf der fortlaufenden Auswertung geowissenschaftlicher Daten und vorläufiger Sicherheitsuntersuchungen; die Gesellschaft betont jedoch, dass Arbeitsstände keine gesetzlich bindenden Festlegungen ersetzen. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) übt die staatliche Aufsicht über das Verfahren aus und wird die weiteren Schritte begleiten, insbesondere die Einrichtung eventueller Regionalkonferenzen in den betroffenen Gebieten. Nach dem Zeitplan soll die BGE bis Ende 2027 einen Vorschlag zu sechs bis zehn Standortregionen erarbeiten, die dann in Phase II vertieft untersucht werden. ([bge.de](https://www.bge.de/de/endlagersuche?utm_source=openai))

Mit der jüngsten Einengung reduzierte die BGE nach eigenen Angaben den Anteil der Fläche, die potenziell geeignet erscheint, deutlich: Medien berichten, dass die Karte der für geeignet gehaltenen Regionen von zuvor rund 25 Prozent der Bundesfläche auf knapp fünf Prozent eingeengt wurde. Diese Zahlen beziehen sich auf den aktuellen Arbeitsstand und sind nicht mit einer abschließenden gesetzlichen Festlegung gleichzusetzen. Die Staatsregierung Bayerns kommentierte die Veröffentlichung mit dem Hinweis auf die Verantwortung des Landes und dem Anspruch, Sicherheitsfragen konsequent zu verfolgen. ([br.de](https://www.br.de/nachrichten/meldung/fichtelgebirge-und-tonschichten-in-schwaben-kommen-nicht-mehr-als-endlager-in-frage%2C30081cf0d?utm_source=openai))

Für die betroffenen Landkreise im Fichtelgebirge und in Schwaben bedeutet der Arbeitsstand zunächst eine Entlastung von der laufenden technischen Bewertung; politisch dürfte die Entscheidung dennoch Debatten über Transparenz, Beteiligung und die künftige regionale Belastung auslösen. Wissenschaftlich bleibt offen, ob spätere Daten oder methodische Anpassungen zu einer erneuten Neubewertung einzelner Gebiete führen können; das Gesetz lässt Anpassungen während des mehrstufigen Verfahrens zu. Fakten, Zeitplan und Zuständigkeiten sind durch BGE, BASE und die gesetzlichen Vorgaben klar geregelt; endgültige Entscheidungen fallen erst nach dem Vorschlag der BGE und der Prüfung durch das BASE sowie gegebenenfalls dem Bundestag. ([bge.de](https://www.bge.de/de/endlagersuche?utm_source=openai))

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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