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Ermittler finden bislang keinen Hinweis auf Veröffentlichung der Umkleide-Aufnahmen

Polizei und Staatsanwaltschaft Frankenthal sehen nach erster Auswertung der Datenträger zu heimlichen Aufnahmen in einer Vereinsumkleide im Kreis Bad Dürkheim derzeit keine Spuren einer Veröffentlichung im Internet.

Polizei und Staatsanwaltschaft Frankenthal haben nach eigener Darstellung bislang keine Hinweise darauf gefunden, dass heimlich erstellte Fotos und Videos aus einer Frauenumkleide eines Fußballvereins im Kreis Bad Dürkheim im Internet veröffentlicht wurden. Die Ermittler teilten am 13. Oktober mit, dass die laufende forensische Auswertung sichergestellter Datenträger fortgesetzt werde.

Der Fall war Anfang September bekannt geworden, nachdem Vereinsmitglieder verdächtige Dateien entdeckt und die Behörden informiert hatten. Die Ermittlungen richten sich gegen einen 64-Jährigen. Gegen ihn führt die Staatsanwaltschaft Frankenthal ein Verfahren. Details zu den konkreten Tatvorwürfen und zur Anzahl der Betroffenen nennen die Behörden aus ermittlungstaktischen Gründen derzeit nicht.

Nach Angaben der Ermittler wurden verschiedene Speichermedien gesichert und werden in der Kriminaltechnik ausgewertet. Im Fokus stehen die Entstehungsumstände der Aufnahmen, mögliche weitere Datenträger sowie etwaige Weitergabekanäle. Bislang gebe es keine belastbaren Spuren dafür, dass die Dateien öffentlich zugänglich gemacht oder über soziale Netzwerke verbreitet wurden. Sollte sich daran etwas ändern, wollen die Behörden informieren. Parallel prüfen die Ermittler, ob weitere Personen betroffen sind, und nehmen Hinweise entgegen.

Der betroffene Verein im Kreis Bad Dürkheim hat seine Mitglieder über den Vorfall informiert. Wer sich betroffen fühlt, wird gebeten, Kontakt mit der Polizei oder der Beratungsstelle des Vereins aufzunehmen. Für viele Betroffene ist neben der strafrechtlichen Aufarbeitung auch psychosoziale Unterstützung wichtig; darauf weisen die Ermittler regelmäßig in ähnlichen Verfahren hin.

Heimliche Bildaufnahmen in Umkleiden, Toiletten oder anderen geschützten Räumen sind in Deutschland strafbar. Das gilt auch für sogenannte Upskirting-Fälle. Neben strafrechtlichen Konsequenzen kommen zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz in Betracht. In der Praxis erschweren kleine, unauffällige Aufnahmegeräte die Aufklärung; umso wichtiger sind frühe Hinweise aus Vereinen und Einrichtungen, wenn verdächtige Situationen auffallen.

Die Ermittlungen dauern an. Aussagen zur Herkunft einzelner Dateien, zu möglichen Tatzeiten und zu weiteren Maßnahmen machen Polizei und Staatsanwaltschaft erst nach Abschluss wesentlicher Auswertungsschritte. Konkrete Termine für weitere Vernehmungen oder Entscheidungen über Anklageerhebung wurden nicht genannt.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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