Für die deutsche Küstenfischerei gelten vorerst keine neuen Auflagen: Nach den jüngsten Beratungen des Rat der EU-Fischereiminister in Brüssel bleiben die bisherigen Fangregeln für 2026 weitgehend bestehen. Das betrifft insbesondere die kleine Küstenfischerei, die weiterhin unter Sonderregelungen arbeiten kann. Der Nachrichtenanlass sind Berichte vom 26. und 27. Oktober 2026, die die Einigung der Mitgliedstaaten zu den Fangmöglichkeiten für das kommende Jahr zusammenfassen.
Konkret einigten sich die Mitgliedstaaten auf Total Allowable Catches für 2026, ohne die bestehende Praxis der kleinen Küstenfischerei in Deutschland weiter einzuschränken. Diese Betriebe arbeiten meist mit kleineren Booten und passivem Fanggerät. Sie können ihre Planungen für das kommende Jahr damit auf Basis der bekannten Quoten und technischen Vorgaben fortführen.
An der angespannten Lage einzelner Bestände ändert die Entscheidung jedoch nichts. In der Ostsee bleiben Hering und Dorsch Schwerpunkt der Debatte. Wissenschaftliche Gutachten hatten im Vorfeld teils deutlich strengere Maßnahmen bis hin zu Schließungen empfohlen, um geschwächte Bestände zu stabilisieren. Verbände aus Wissenschaft und Naturschutz verweisen darauf, dass die Bestandsentwicklung auch 2026 eng zu beobachten ist und bei ausbleibender Erholung weitere Eingriffe nötig werden könnten. Die politische Linie der Mitgliedstaaten setzt demgegenüber auf Kontinuität und gezielte Ausnahmen für besonders betroffene kleine Betriebe.
Für Fischereigemeinden an der deutschen Küste bedeutet die Einigung kurzfristig Planungssicherheit. Die bekannten Spielräume sollen helfen, wirtschaftliche Brüche zu vermeiden. Zugleich bleibt der Spielraum eng: Für mehrere Arten sind Beifangvorgaben, Schonzeiten und selektive Fangtechniken weiterhin bindend. Die Bundesbehörden und die zuständigen Landesämter setzen die EU-Vorgaben nun administrativ um und veröffentlichen die nationalen Zuweisungen.
Politisch verschafft die Einigung Zeit, die Grundsatzfrage aber bleibt: Wie lassen sich Schutz der Meeresökosysteme und die Existenz kleiner Betriebe langfristig austarieren? Aus Sicht der Küstenländer ist die besondere Behandlung der kleinen Küstenfischerei ein sozial- und regionalpolitisches Instrument. Aus Sicht vieler Fachleute ist entscheidend, dass die tatsächliche Bestandslage von Hering und Dorsch die künftigen Entscheidungen leitet. Im kommenden Jahr dürfte sich diese Abwägung erneut bei den Beratungen in Brüssel zeigen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).