Die Fischereiminister der Europäischen Union haben sich am 26. Oktober 2026 in Luxemburg politisch auf die Fangmöglichkeiten 2027 in der Ostsee verständigt. Kern der Einigung ist die Fortführung der Ausnahmeregel für die kleine Küstenfischerei in der westlichen Ostsee. Demnach dürfen kleine deutsche Küstenbetriebe weiterhin gezielt Hering mit passiven Fanggeräten wie Stellnetzen in Küstennähe fangen. Zugleich werden Obergrenzen für Beifänge verschärft und Kontrollen ausgeweitet.
Die Entscheidung folgt intensiven Beratungen im Rat der EU und soll eine Balance zwischen Bestandsschutz und der wirtschaftlichen Lage kleiner Betriebe in Küstenorten wahren. Nach Angaben aus Ratskreisen hatten mehrere Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, auf der Ausnahme bestanden, während andere eine strengere Auslegung der wissenschaftlichen Empfehlungen forderten. Die politische Einigung muss nun noch formal bestätigt und in Rechtsakte umgesetzt werden.
Die Europäische Kommission hatte für 2027 eine weitere Reduzierung bestimmter Beifangmengen vorgeschlagen, gestützt auf wissenschaftliche Einschätzungen zum Zustand einzelner Ostseebestände. Das nun gefundene Ergebnis belässt die gezielte Heringsfischerei in kleinem, küstennahen Rahmen, koppelt sie jedoch an engere Vorgaben. Dazu zählen niedrigere Toleranzen für Beifänge und eine engmaschigere Überwachung, um die Erholung des Bestands nicht zu gefährden.
Für die betroffenen deutschen Betriebe bedeutet die Einigung kurzfristig Planungssicherheit. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Nachweisführung und die Einhaltung der Kontrollauflagen. Sollte sich die Bestandsentwicklung im laufenden Monitoring verschlechtern, sind nach der Einigung weitere Beschränkungen bis hin zu zusätzlichen Schließungen ausdrücklich möglich. Die Mitgliedstaaten sind gehalten, ergänzende nationale Kontrollmaßnahmen zeitnah umzusetzen.
Der Beschluss reiht sich in die jährliche Festlegung der Fangmöglichkeiten 2027 unter der Gemeinsamen Fischereipolitik ein. Er betrifft vor allem Hafen- und Küstenregionen an der westlichen Ostsee und setzt ein Signal, dass sozioökonomische Belange zwar berücksichtigt werden, der Primat des Bestandsschutzes jedoch bestehen bleibt. Die förmliche Annahme durch den Rat der EU ist der nächste Schritt. Im Anschluss veröffentlicht die Europäische Kommission die entsprechenden Durchführungsbestimmungen und informiert über die praktischen Leitlinien zur Kontrolle in den Mitgliedstaaten.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).