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Europäische Union setzt Einfuhr bestimmter tierischer Produkte aus Brasilien ab 3. September aus

Die Europäische Kommission ordnet ab dem 3. September 2026 Beschränkungen für Einfuhren bestimmter tierischer Produkte aus Brasilien an. Die Maßnahme basiert auf EU‑Durchführungsrechtsakten zur Kontrolle des Einsatzes antimikrobieller Wirkstoffe in der Tierproduktion.

Kurzmeldung

Die Europäische Kommission hat mit mehreren Durchführungsakten festgelegt, dass bestimmte tierische Erzeugnisse aus Brasilien ab dem 3. September 2026 nur noch unter strengeren Voraussetzungen in die Europäische Union gelangen dürfen. Grundlage sind Änderungen an bestehenden EU‑Rechtsakten zur Kontrolle des Einsatzes antimikrobieller Arzneimittel in Nutztieren sowie an den Listen der Drittländer und Zulassungsbedingungen für Einfuhren.

Konkret wurden Angaben in den einschlägigen EU‑Durchführungsverordnungen und Entscheidungen angepasst: Für mehrere Warengruppen ist ab dem genannten Datum eine ergänzende Attestation über den Einsatz antimikrobieller Wirkstoffe in den Gesundheitszeugnissen vorgeschrieben beziehungsweise fehlt die Autorisierung Brasiliens in den entsprechenden Annexen. Die Änderung folgt auf Audits und Prüfungen, in denen Beanstandungen zu Kontrollen und Nachweisen festgestellt wurden.

Für Deutschland bedeutet die Maßnahme, dass Importe von Rind‑, Schweine‑ und Geflügelfleisch sowie weitere tierische Produkte aus nicht ausdrücklich zugelassenen brasilianischen Regionen oder aus nicht gelisteten Betrieben vorübergehend nicht ohne zusätzliche Nachweise eingeführt werden dürfen. Händler, Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe sind angehalten, ihre Lieferverträge und Eingangszertifikate zu prüfen und bei Bedarf alternative Bezugsquellen zu sichern.

Die Kommission nennt als Ziel den Schutz der öffentlichen Gesundheit und die Eindämmung antimikrobieller Resistenzen durch strengere Nachweispflichten. Brasilien hat nach Angaben seiner Behörden Gespräche mit der EU angekündigt, um Nachweise zu erbringen und die Ausnahmeregelungen zu klären.

Die Redaktion hat die relevanten Rechtsakte im Amtsblatt beziehungsweise im EU‑Rechtsinformationssystem (EUR‑Lex) geprüft und die Geltung ab 3. September 2026 bestätigt. Offene Fragen betreffen weiterhin die genaue Liste betroffener Produktuntergruppen und Übergangsregelungen für bereits in Fahrt befindliche Transporte; hier sind ergänzende Durchführungsbestimmungen der Kommission möglich.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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