Brüssel, 22. Oktober 2026 – Die EU-Staaten haben sich im Rat der Europäischen Union auf eine gemeinsame Haltung zu Cookie-Abfragen geeinigt: Eine deutliche Reduzierung der im Netz angezeigten Einwilligungsabfragen wird nicht angestrebt. Damit legen die Regierungen eine Verhandlungsposition fest, die die Ratspräsidentschaft nun in Gespräche mit dem Europäischen Parlament tragen soll.
Nach Angaben aus Ratskreisen und übereinstimmenden Medienberichten folgt die Linie dem Ziel, Datenschutzstandards nicht durch weitreichende Ausnahmen bei der Einwilligungspflicht zu schwächen. Vorschläge, Cookie-Banner pauschal zurückzudrängen oder durch weitgefasste technische Ausnahmen zu ersetzen, fanden im Kreis der Mitgliedstaaten keine Mehrheit. Stattdessen bekräftigt die Position, dass die Einwilligung für personalisierte Werbung und vergleichbare Verarbeitungen weiterhin die Regel bleibt.
Die Diskussion berührt insbesondere die ePrivacy-Richtlinie und ihr Zusammenspiel mit der Datenschutz-Grundverordnung. Mehrere Mitgliedstaaten sprachen sich dem Vernehmen nach dafür aus, Verbesserungen vor allem über klarere Informationen, besser gestaltete Einwilligungsmechanismen und mehr Transparenz zu erreichen – nicht jedoch über pauschale Befreiungen von der Zustimmungspflicht. Geprüft werden soll, inwieweit standardisierte Darstellungen und technische Voreinstellungen helfen können, ohne Rechte der Nutzerinnen und Nutzer zu beschneiden.
Zivilgesellschaftliche Organisationen hatten zuvor gewarnt, zu großzügige Ausnahmen könnten Profilbildung und Tracking erleichtern. Vertreter der Verlags- und Werbewirtschaft argumentierten dagegen, eine spürbare Entlastung von Cookie-Bannern sei nötig, um digitale Angebote nutzerfreundlicher zu machen. Mit der nun festgelegten Linie setzt der Rat vorerst auf punktuelle Verbesserungen und eine enge Auslegung möglicher Ausnahmen.
Die nächsten Schritte liegen bei der Ratspräsidentschaft, die die Position in Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament einbringen wird. Ein fester Zeitplan wurde nicht genannt. Für Deutschland bedeutet die Einigung, dass die Bundesregierung die abgestimmte Linie gemeinsam mit den übrigen Mitgliedstaaten vertritt. Wie streng nationale Aufsichtsbehörden die Vorgaben später auslegen, bleibt eine Frage der Umsetzungspraxis.
Der Beschluss markiert keinen Bruch mit dem bestehenden Datenschutzrahmen, sondern eine Präzisierung: Cookie-Banner sollen nicht massenhaft verschwinden, gleichzeitig sollen Anbieter klarere und benutzerfreundlichere Einwilligungswege schaffen. Ziel ist Rechtssicherheit für Unternehmen und ein belastbares Schutzniveau für Betroffene.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).