Seit dem 27. September 2026 greifen in der Europäischen Union neue Regeln gegen irreführende Umweltwerbung und für stärkere Verbraucherrechte. Unternehmen dürfen allgemeine Umweltaussagen wie umweltfreundlich oder klimaneutral nur noch verwenden, wenn sie diese nachvollziehbar belegen. Aussagen, die sich allein auf Kompensationsmaßnahmen stützen, gelten als irreführend. Parallel werden Informationspflichten zu gesetzlicher Gewährleistung, Haltbarkeit, Reparaturmöglichkeiten und zur Verfügbarkeit von Softwareupdates ausgeweitet.
Rechtsgrundlage ist die Directive (EU) 2024/825 (Empowering Consumers for the Green Transition). Sie ändert die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und die Verbraucherrechterichtlinie. Die Mitgliedstaaten mussten die neuen Vorgaben bis zum Stichtag in nationales Recht überführen; die Anwendung beginnt unionsweit am 27. September 2026. Ziel ist, irreführende Nachhaltigkeitsversprechen zu unterbinden, die Vergleichbarkeit von Angeboten zu erhöhen und Kaufentscheidungen auf verlässliche Informationen zu stützen.
Für Deutschland bedeutet dies: Werbung und Produktinformationen müssen überprüfbar sein, Nachhaltigkeitslabel dürfen ohne tragfähige Kriterien und Kontrolle nicht mehr eingesetzt werden, und Verbraucher sind vor dem Kauf klar über die Dauer von Softwareupdates, die Reparierbarkeit und zentrale Garantiepunkte zu informieren. Die Pflichten betreffen stationären Handel, E-Commerce und Plattformen gleichermaßen. Zuständige Behörden können bei Verstößen Unterlassung durchsetzen und Bußgelder verhängen; die genaue Ausgestaltung richtet sich nach dem jeweiligen nationalen Recht.
Die Neuregelung präzisiert zudem die Beweislast: Werbende Unternehmen müssen für konkrete Umweltaussagen methodisch nachvollziehbare Nachweise vorhalten und auf Anfrage zugänglich machen. Unklare Pauschalbegriffe, die keinen messbaren Bezug zu einem Produkt, dessen Lebenszyklus oder einer überprüften Verbesserung haben, sind unzulässig. Verbraucher sollen so vor Greenwashing geschützt und zur Reparatur statt zum Austausch angeregt werden, sofern dies technisch und wirtschaftlich zumutbar ist.
Offen bleibt, wie neue oder bestehende freiwillige Umweltsiegel künftig aufeinander abgestimmt werden. Die Europäische Kommission stellt hierfür weitere Leitlinien in Aussicht. Für Unternehmen entsteht Anpassungsbedarf in Compliance, Produktkennzeichnung und Marketing. Aus Verbrauchersicht versprechen die Änderungen mehr Transparenz bei Preisen, Haltbarkeit und Umwelteigenschaften. Für strittige Einzelfälle werden die Gerichte voraussichtlich Leitlinien zur Auslegung der neuen Vorgaben entwickeln.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).