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Europäische Union verlängert Russland-Sanktionen bis 2029 und streicht zwei Oligarchen

Die Europäische Union hat die Sanktionen gegen rund 3.000 Personen und Einrichtungen um drei Jahre verlängert und Alisher Usmanov sowie Mikhail Fridman von der Liste gestrichen. Die Ukraine kritisiert die Ausnahmen scharf.

Die Europäische Union hat die personenbezogenen Sanktionen gegen russische Akteure um drei Jahre bis 2029 verlängert und zugleich zwei Namen von der Sanktionsliste gestrichen. Betroffen sind Alisher Usmanov und Mikhail Fridman. Nach Angaben aus Brüssel bleibt der Umfang der bestehenden Maßnahmen – Einreiseverbote, Vermögenssperren und Beschränkungen im Finanzverkehr – für die übrigen gelisteten rund 3.000 Personen und Organisationen bestehen.

Der Beschluss fiel nach intensiven Verhandlungen im Kreis der 27 Mitgliedstaaten. Zuvor hatten die Ständigen Vertreter in Brüssel eine kurze Übergangsverlängerung vereinbart, um offene Punkte zu klären. Mit der nun gefundenen Einigung wird das Sanktionsregime nicht nur fortgeschrieben, sondern mit einer längeren Laufzeit verstetigt. Die Streichungen von Alisher Usmanov und Mikhail Fridman stellen dabei eng begrenzte Ausnahmen dar; die Rechtsakte des Rates werden entsprechend angepasst.

Aus Kiew kam umgehend scharfe Kritik. Die ukrainische Regierung bezeichnete die Ausnahmen als falsches Signal und forderte eine politische Neubewertung der Entscheidung. Auch innerhalb der Europäischen Union gab es kontroverse Reaktionen. Aus Verhandlungskreisen hieß es, einzelne Mitgliedstaaten, darunter Frankreich, die Slowakei und Luxemburg, hätten in den Gesprächen besondere Anliegen eingebracht. Offiziell betont der Rat der EU, dass alle Listungen wie auch Streichungen einer rechtlichen Einzelfallprüfung unterliegen und einstimmig beschlossen werden müssen.

In der Sache bleibt die Sanktionspolitik der Europäischen Union gegenüber der Russischen Föderation unverändert: Sie richtet sich gegen Personen, Unternehmen und Institutionen, die die territoriale Integrität, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. Die Entfernung einzelner Einträge ändert daran nach Darstellung europäischer Diplomaten nichts. Für Behörden in den Mitgliedstaaten bedeutet der Beschluss, dass Vermögenssperren und Einreiseverbote für die weiterhin gelisteten Personen fortgelten und durchgesetzt werden müssen, während für die gestrichenen Namen entsprechende Maßnahmen zu beenden sind.

Rechtlich verlangt das Verfahren, dass Gründe für Listungen und Streichungen dokumentiert und im Streitfall vor Gerichten der Europäischen Union tragfähig sind. Beobachter verweisen darauf, dass gerichtliche Überprüfungen in der Vergangenheit wiederholt zu Anpassungen geführt haben. Politisch zeigt die Einigung, wie nationale Interessen in Verhandlungen einfließen können, ohne den gemeinsamen Rahmen aufzugeben. Für die Ukraine bleibt entscheidend, dass die breite Mehrheit der Sanktionen verlängert wurde; zugleich dürfte die Diskussion über die Kriterien künftiger Listungen und über den Umgang mit Ausnahmen in Brüssel anhalten.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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