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Ex-Freund klagt Polizei von New South Wales im Fall Simone Strobel

Tobias Moran hat am 12. Oktober 2026 vor einem Gericht in New South Wales Zivilklage gegen die Polizei des australischen Bundesstaats erhoben. Er wirft den Ermittlern eine rechtswidrige Verfolgung im Zusammenhang mit dem Tod…

Der frühere Lebensgefährte von Simone Strobel, Tobias Moran, hat am 12. Oktober 2026 Zivilklage gegen die New South Wales Police Force eingereicht. Die Klageschrift legt demnach eine sogenannte „malicious prosecution“ zugrunde, also den Vorwurf einer rechtswidrigen, mutwilligen Verfolgung. Moran verlangt Schadenersatz für die Folgen der Ermittlungen. Zuständig ist das Bezirksgericht des Bundesstaats New South Wales.

Moran war 2005 mit der aus Rieden bei Würzburg stammenden Deutschen in Australien unterwegs. Simone Strobel, damals 25 Jahre alt, wurde im Februar 2005 in der Nähe eines Caravan-Parks in Lismore im Nordosten des Bundesstaats tot aufgefunden. Der ungeklärte Tod beschäftigte seither Ermittler in Australien und Deutschland. Die strafrechtlichen Ermittlungen führten bislang zu keiner Verurteilung.

2022 wurde gegen Moran in Verbindung mit dem Fall Anklage erhoben; sie wurde später fallengelassen. Er bestreitet jede Verantwortung für den Tod von Simone Strobel. In der neuen Klage wirft er den Ermittlern vor, sich einseitig auf ihn fokussiert und Beweise unzutreffend bewertet zu haben. Die New South Wales Police Force hat sich zu den nun erhobenen Vorwürfen zunächst nicht ausführlich geäußert.

Die Zivilklage richtet sich gegen die Arbeit der Ermittler und nicht gegen frühere gerichtliche Entscheidungen in der Strafsache. Juristen weisen darauf hin, dass Zivilgerichte andere Beweismaßstäbe als Strafgerichte anwenden. Verfahren wegen angeblich mutwilliger Verfolgung sind erfahrungsgemäß komplex und können sich über längere Zeit hinziehen. Eine mögliche Haftung der Polizei setzt unter anderem voraus, dass Ermittlungen ohne hinreichende Grundlage betrieben oder unzulässig gesteuert worden sein könnten. Ob ein solcher Nachweis gelingt, ist offen.

Der Fall blieb auch nach mehreren Untersuchungen ein „cold case“. Ein Coroner-Inquest in New South Wales beleuchtete die damaligen Spuren und Abläufe erneut; die Ergebnisse wurden am 6. November 2025 veröffentlicht. Sie enthielten Empfehlungen an Behörden, führten jedoch nicht zu einer Anklageerhebung gegen andere Personen. Angehörige und Ermittler in beiden Ländern verfolgen den Fortgang weiter aufmerksam. Strafrechtliche Folgemaßnahmen gegen Dritte ergeben sich aus der Zivilklage nicht automatisch.

Die jetzige Klage verleiht dem Fall Simone Strobel erneut Aktualität. Für deutsche Leserinnen und Leser ist er auch deshalb bedeutsam, weil eine junge Frau aus Unterfranken unter bis heute ungeklärten Umständen ums Leben kam und die transnationalen Ermittlungen – zwischen Australien und Deutschland – wiederkehrend Fragen nach Ablauf, Maßstäben und Grenzen polizeilicher Arbeit aufwerfen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen