Hamburg

Ex-Präsident des Bundesnachrichtendienstes August Hanning wegen Spionageverdachts festgenommen

Die Bundesanwaltschaft ließ am 6. Oktober 2026 den früheren Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, August Hanning, wegen des Verdachts auf Spionage und landesverräterische Ausspähung in Untersuchungshaft nehmen. Ermittler sehen Bezüge zu Erkenntnissen aus dem Verfahren um…

Kurzmeldung

Die Bundesanwaltschaft hat am 6. Oktober 2026 den ehemaligen Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, August Hanning (Jg. 1946), unter dem dringenden Verdacht der landesverräterischen Ausspähung, der Spionage und des versuchten Landesverrats festnehmen lassen. Die Ermittler begründen die Maßnahme mit Auswertungen von sichergestelltem Material und Hinweisen, die im Zuge von Durchsuchungen im Zusammenhang mit dem Verfahren um die Entführung der Kinder der Unternehmerfamilie Block gewonnen worden seien.

Zeitgleich nahmen Ermittler einen früheren langjährigen Büroleiter von Hanning fest, der in Presseberichten als Manfred D. benannt wird; gegen ihn wird wegen Beihilfe zu denselben Straftatvorwürfen ermittelt. Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft sollen unter anderem Dokumente und Analysen, die dem Dienst entstammen, unberechtigt den Kreis ehemaliger Mitarbeitender verlassen und möglicherweise an Dritte weitergegeben worden sein. Konkrete Zahlen zum Umfang des gefundenen Materials nannte die Behörde bislang nicht.

Nach Angaben der Ermittlungsbehörden gehen die aktuellen Verfahren auf Durchsuchungen zurück, die die Staatsanwaltschaft Hamburg und das Landeskriminalamt Hamburg im September 2025 im Rahmen der Ermittlungen zum sogenannten Block-Verfahren vorgenommen hatten. Die Bundesanwaltschaft übernahm den Fall im Mai 2026; seitdem laufen umfangreiche Auswertungen der sichergestellten Unterlagen und Vernehmungen.

Der Bundessprecher des Bundesnachrichtendienstes erklärte, die Behörde kooperiere vollständig mit den Ermittlern; nähere inhaltliche Aussagen zu möglichen Geheimhaltungsebenen oder zu betroffenen Vorgängen wurden nicht gemacht. Innenpolitische Sprecherinnen und Sprecher von Oppositions‑ und Regierungsparteien fordern eine lückenlose Aufklärung; zugleich prüften Sicherheitsbehörden interne Kontrollmechanismen für den Umgang mit streng geheimen Informationen.

Rechtliche Schritte hängen nun von der Auswertung der Beweismittel und weiteren Ermittlungsergebnissen ab. Die Bundesanwaltschaft betonte, die Festnahmen bedeuten keine abschließende Schuldzuweisung; die Vorwürfe müssen in einem gerichtlichen Verfahren geprüft werden.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

Anzeige

Aus dem PHOTRA-Netzwerk