Im Verfahren um den Tod des achtjährigen Fabian hat die Mutter des Kindes am 28. Oktober 2026 vor dem Landgericht Rostock die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld für die Angeklagte Gina H. verlangt. Die Nebenklage begründete ihren Antrag mit dem Alter des Opfers und der aus ihrer Sicht besonders verwerflichen Tatbegehung.
Die Staatsanwaltschaft Rostock wirft Gina H. vor, den Jungen im Oktober 2025 aus der Wohnung seiner Mutter in Güstrow gelockt und an einem Tümpel bei Klein Upahl getötet zu haben. Nach Abschluss der Ermittlungen im November 2025 erhob die Behörde Anklage, unter anderem wegen heimtückischen Mordes.
Ein psychiatrisches Gutachten, das am 8. Oktober 2026 im Gericht erörtert wurde, bescheinigt der Angeklagten nach Angaben des Sachverständigen Schuldfähigkeit. Eine weitreichende Verminderung der Schuldfähigkeit sah der Gutachter nicht, beschrieb jedoch psychische Auffälligkeiten und manipulative Verhaltensmuster. Die Verteidigung hatte zuvor auf Belastungen und Widersprüche in der Beweisaufnahme hingewiesen; die Bewertung der Glaubhaftigkeit bleibt Aufgabe des Gerichts.
Rechtlich hat die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld erhebliche Folgen: Bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe wird die Aussetzung zur Bewährung nach 15 Jahren regelmäßig außer Betracht gelassen; die Mindestverbüßungsdauer kann sich deutlich verlängern. Darüber entscheidet das Gericht nach einer Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit der Angeklagten; eine automatische Sperre gibt es nicht. Die Nebenklage sieht die Voraussetzungen hierfür als gegeben an.
Nach Angaben aus dem Verfahren konzentrieren sich die Schlussvorträge Ende Oktober 2026 auf Schuldumfang und Tatmotivation. Die Plädoyers und das letzte Wort der Angeklagten sind für den 29. und 30. Oktober 2026 terminiert. Im Anschluss könnte das Landgericht Rostock zeitnah sein Urteil sprechen. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.
Der Fall hat in Mecklenburg-Vorpommern breite Aufmerksamkeit gefunden. Regionale und überregionale Medien dokumentieren seit Prozessbeginn die Verhandlungsschritte, darunter die Anträge der Nebenklage, Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft Rostock und die Einordnung des Gutachtens. Für die weitere Entwicklung sind vor allem Urteilsbegründung, etwaige Feststellungen zur besonderen Schwere der Schuld und mögliche Rechtsmittel maßgeblich.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).