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Flüchtlingsrat wirft Niedersachsen härtere Abschiebungen vor

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen spricht von „nicht gekannter Härte“ bei Abschiebungen. Das Niedersächsische Innenministerium weist eine pauschale Verschärfung zurück und verweist auf Grenzen der Härtefallkommission.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat am 9. Oktober 2026 eine deutliche Verschärfung des Vollzugs von Abschiebungen in Niedersachsen kritisiert. In einer aktuellen Erklärung spricht der Verband von einer „nicht gekannten Härte“ und wirft Ausländerbehörden vor, Schutzmechanismen wie die Vorprüfung von Härtefallanträgen zu umgehen oder restriktiver auszulegen. Betroffen seien demnach auch langjährig Geduldete, Beschäftigte mit regulären Arbeitsverträgen sowie Angehörige verfolgter Minderheiten. Der Verband fordert die Landesregierung auf, die zugesagte Stärkung der Härtefallkommission aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen und das Verfahren wieder als verlässliche Schutzinstanz zu sichern.

Als Beleg führt der Flüchtlingsrat Niedersachsen mehrere dokumentierte Einzelfälle an, in denen in laufenden Verfahren Arbeitserlaubnisse entzogen oder Vorprüfungen von Härtefallanträgen nicht zugelassen worden seien. Zudem kritisiert die Organisation kurzfristige Vollzüge, die Betroffenen kaum Gelegenheit für Rechtsmittel ließen. Die Aussagen stützen sich nach Verbandsangaben auf vorliegende Verwaltungsunterlagen, ministerielle Erlasse und Schilderungen Betroffener. Eine landesweite Statistik zu Umfang und Folgen veränderter Abläufe nennt der Verband nicht.

Das Niedersächsische Innenministerium weist die Darstellung einer flächendeckenden Verschärfung zurück. Ein Sprecher erklärte laut NDR, die Arbeit der Härtefallkommission in Niedersachsen sei im Bundesvergleich sehr umfangreich, stoße aber zunehmend an organisatorische Grenzen. Anpassungen von Abläufen beruhten auf geltenden Erlassen und dienten einem einheitlichen Verwaltungshandeln. Konkrete Einzelfälle kommentierte die Behörde nicht, verwies aber darauf, dass Entscheidungen der Ausländerbehörden rechtlich überprüfbar seien. Die Fachaufsicht über die kommunalen Ausländerbehörden liege beim Land.

Der Konflikt berührt drei Ebenen. Erstens die Verwaltungspraxis: Änderungen in Abläufen und Auslegungen können unmittelbare Folgen für Duldungen, Arbeitserlaubnisse und Härtefallverfahren haben. Zweitens die Landespolitik: Der Koalitionsvertrag sieht eine Stärkung der Härtefallkommission vor; der Flüchtlingsrat Niedersachsen sieht diese Zusage durch gelebte Praxis unterlaufen, während das Niedersächsische Innenministerium auf Kapazitätsgrenzen verweist. Drittens die Rechtskontrolle: Maßnahmen der Ausländerbehörden und Entscheidungen zur Zulässigkeit von Härtefallanträgen sind gerichtlich angreifbar, müssen aber in jedem Einzelfall belegt und geprüft werden. Verlässliche, aktuelle Vergleichszahlen zur Bearbeitungspraxis in anderen Ländern liegen in der Auseinandersetzung nicht vor. Klar ist: Der Streit erhöht den Druck auf Land und Kommunen, Kriterien, Abläufe und Entscheidungsgründe im Umgang mit Härtefällen transparent zu machen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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