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Frankfurt lässt Auftritt von Thompson vorerst zu – rechtliche Prüfung läuft

Der kroatische Sänger Marko Perković, bekannt als Thompson, soll am 13. November 2026 in der Jahrhunderthalle Frankfurt auftreten. Trotz Faschismusvorwürfen sieht die Stadt bislang keinen Verbotsgrund und verweist auf laufende Prüfungen von Polizei und…

Der umstrittene kroatische Sänger Marko Perković, der unter dem Künstlernamen Thompson auftritt, ist für den 13. November 2026 in der Jahrhunderthalle Frankfurt angekündigt. Nach Angaben der Betreiber und der Stadt Frankfurt liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, die ein Verbot rechtfertigen. Die Behörden verweisen auf die laufende rechtliche Prüfung und die Kunstfreiheit.

Auslöser der aktuellen Debatte sind seit Jahren erhobene Vorwürfe, Perkovićs Repertoire und Auftritte enthielten Bezüge zu Symbolen des Ustascha-Regime. Immer wieder wird dabei die Grußformel „Za dom spremni“ genannt, die von Historikern und zivilgesellschaftlichen Initiativen als Verherrlichung ethnonationalistischer Ideologie gewertet wird. Der Sänger hat sich in der Vergangenheit gegen pauschale Vorwürfe verwahrt; eine ausdrückliche Distanzierung von der beanstandeten Symbolik ist öffentlich nicht belegt.

In Frankfurt fordern mehrere Fraktionen im Römer sowie Bündnisse aus der Zivilgesellschaft, dem Auftritt keine Bühne zu geben. Sie argumentieren, die wiederkehrende Verwendung einschlägiger Losungen normalisiere extremistische Positionen. Andere kommunale Stimmen mahnen zur rechtlichen Sorgfalt und verweisen darauf, dass nicht jede Anspielung oder Symbolik nach deutschem Recht verboten ist. Die Stadt betont, sie folge den Einschätzungen von Polizei und Ordnungsbehörden und greife ein, falls konkrete strafbare Inhalte oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit absehbar würden.

Juristisch bewegen sich solche Fälle im Spannungsfeld von Meinungs-, Versammlungs- und Kunstfreiheit einerseits und dem Schutz vor Volksverhetzung sowie dem Verbot verfassungsfeindlicher Kennzeichen andererseits. Fachleute für Rechtsextremismus heben hervor, dass Veranstalter klare Auflagen formulieren können, etwa zum Verbot bestimmter Parolen oder Zeichen im Saal. Ob dies im konkreten Fall erforderlich ist, hängt von der Gefahrenprognose und dem Programm ab, das der Künstler in Frankfurt zeigen will.

Bislang sind weder ein Verbot noch konkrete Auflagen öffentlich gemacht. Karten für das Konzerttermin sind im Vorverkauf gelistet. Für die Stadt steht neben der Sicherheit auch der gesellschaftliche Kontext im Fokus: Welche Signale sendet eine große Bühne, wenn ein Künstler mit wiederholt kritisierter Symbolik auftreten kann? Diese politische und rechtliche Abwägung dürfte die Debatte in Frankfurt bis zum 13. November 2026 prägen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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