Träger von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen warnen aktuell vor Finanzierungslücken ab 2027. Hintergrund sind laufende Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen über die künftige Ausgestaltung von Programmen zur Sanierung und zum Ausbau der Angebote sowie über die Aufteilung der laufenden Betriebs- und Personalkosten. Aus Trägerkreisen heißt es, Änderungen bei der Verteilung geplanter Bundesmittel könnten bestehende Ko-Finanzierungen verschieben und damit Lücken in Haushalten von Einrichtungen und Kommunen reißen.
Fachverbände wie die Frauenhauskoordinierung verweisen auf eine ohnehin angespannte Ausgangslage. Die Finanzierungspraxis ist je nach Bundesland heterogen: teils Festbeträge, teils Zuschüsse, die an kommunale Eigenanteile gekoppelt sind; vielerorts werden Budgets zusätzlich durch Spenden und Eigenmittel gestützt. Nach Verbandsangaben fehlen bundesweit weiterhin zahlreiche Schutzplätze, während Personal- und Betriebskosten steigen. Diese Einschätzung deckt sich mit früheren Berichten der Bundesregierung zur Situation der Frauenhäuser, die strukturelle Unterdeckungen und regionale Ungleichheiten festhalten.
Für 2026 hat der Bund nach parlamentarischen Angaben Mittel für ein Programm zur Sanierung von Frauenhäusern im Bundeshaushalt 2026 vorgesehen. Offen ist allerdings, wie die Mittel ab 2027 konkret fließen, welche Nachweise oder Kofinanzierungsanteile verlangt werden und ob Zahlungen stärker über Länderhaushalte laufen. Vertreterinnen von Trägern berichten, einzelne Kommunen hätten signalisiert, ihre bisherigen Anteile zu kürzen, falls Länder künftig größere Bundesanteile direkt erhalten. Kommunale Spitzenvertreter verweisen zugleich auf den allgemeinen Haushaltsdruck in den Kommunen. Beides zusammen erhöht nach Einschätzung der Verbände das Risiko neuer Lücken in der laufenden Finanzierung.
Mögliche Folgen wären Einschränkungen beim Betrieb bestehender Schutzplätze, weniger Beratungsangebote und Verzögerungen bei notwendigen Sanierungen. Um das zu vermeiden, fordern Träger und Verbände drei Punkte: erstens eine verbindliche und bundesweit nachvollziehbare Rollen- und Finanzierungsaufteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen; zweitens klare Vorgaben zur Verwendung von Investitionsmitteln, damit Sanierungen nicht zulasten des laufenden Betriebs gehen; drittens belastbare Übergangsregelungen für das Jahr 2027, bis die neue Finanzarchitektur greift.
Das Bundesministerium für Familie und mehrere Landesressorts betonen, die Abstimmungen zur künftigen Förderung liefen, konkrete Quoten oder Verpflichtungen würden erst im Zuge der weiteren Haushalts- und Programmplanung festgelegt. Gesichert ist damit bislang nur, dass 2026 Sanierungsmittel bereitstehen; ob und wie daraus ab 2027 eine dauerhafte, planbare Finanzierung der Frauenhäuser wird, ist noch nicht entschieden.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).