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Galeria erneut insolvent: Regale gesperrt und Gutscheine vorerst nicht einlösbar

Nach dem neuen Insolvenzantrag sperrt Galeria in vielen Filialen Waren ab. Geschenkgutscheine werden vielfach nicht angenommen; Beschäftigte können Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen.

Galeria hat am 15. Oktober 2026 erneut Insolvenz beantragt. In zahlreichen Filialen wurden daraufhin Warenbereiche mit Flatterband abgesperrt; Kundinnen und Kunden berichten, dass Geschenkgutscheine derzeit vielfach nicht eingelöst werden. Das Unternehmen bestätigte Einschränkungen im Verkauf. Hintergrund ist, dass Teile des Sortiments als Kommissionsware oder unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden. Lieferanten untersagen in diesen Fällen vorübergehend den Verkauf, um ihre Ansprüche zu sichern, bis die rechtliche Lage im Verfahren geklärt ist.

Für die Beschäftigten greift das bekannte Sicherungsinstrument Insolvenzgeld. Es wird von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Agentur für Arbeit beantragt und deckt üblicherweise Entgeltansprüche für bis zu drei Monate ab, die zeitlich vor der Verfahrenseröffnung liegen. In vielen Verfahren wird das Insolvenzgeld durch Banken vorfinanziert, um den laufenden Betrieb zu stabilisieren. Betriebsräte berichten gleichwohl von großer Verunsicherung in den Teams.

Gutscheine verlieren durch ein Insolvenzverfahren nicht automatisch ihren Wert, können aber vorübergehend nicht angenommen werden. Verbraucherschützer raten, Kaufbelege und Kartennachweise aufzubewahren. Wer einen Gutschein aktuell nicht einlösen kann, kann die Forderung beim zuständigen Insolvenzgericht zur Insolvenztabelle anmelden. Ob und in welcher Höhe Erstattungen später erfolgen, hängt vom weiteren Verlauf des Verfahrens ab. Zahlungen per Vorkasse sollten bis zur Klärung möglichst vermieden werden.

Städte und Vermieter beobachten die Entwicklung aufmerksam. Bereits frühere Sanierungsrunden bei Galeria hatten Auswirkungen auf die Innenstädte, Leerstände und lokale Gewerbestrukturen. Kommunen verweisen auf die Bedeutung großer Warenhäuser als Frequenzbringer, zugleich prüfen Eigentümer Alternativnutzungen für betroffene Lagen. Entscheidungen über den Fortbetrieb einzelner Häuser stehen noch aus und hängen von Vereinbarungen mit Lieferanten, möglichen Investoren und der vorläufigen Insolvenzverwaltung ab.

Für Kundinnen und Kunden bleibt die Lage uneinheitlich: Je nach Filiale und Warengruppe sind Sortimente verfügbar oder gesperrt. Besonders betroffen sind höherpreisige Sortimente, bei denen Lieferanten häufig mit Eigentumsvorbehalt arbeiten. Aussagen über dauerhafte Schließungen, die spätere Einlösung von Gutscheinen oder Personalmaßnahmen wären zum jetzigen Zeitpunkt Spekulation. Maßgeblich sind die kommenden Beschlüsse im Verfahren und die Liquiditätsplanung für das Weihnachtsgeschäft. Galeria kündigte an, dazu zeitnah zu informieren.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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