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Galeria stellt erneut Insolvenzantrag – Betriebsrat verlangt sofortige Auskünfte

Die Warenhauskette Galeria hat am 2. Oktober 2026 erneut Insolvenz beantragt. Der Gesamtbetriebsrat fordert vom Management klare Informationen zu Arbeitsplätzen, Filialen und dem weiteren Verfahren.

Kurzmeldung

Die Warenhauskette Galeria hat am 2. Oktober 2026 erneut einen Insolvenzantrag gestellt. Nach übereinstimmenden Medienberichten ging der Antrag beim Amtsgericht Düsseldorf ein. Ein Gerichtssprecher bestätigte den Eingang. Das Management legte zunächst keine Details zu Liquidität, Filialbestand oder zur angestrebten Verfahrensform vor.

Der Gesamtbetriebsrat forderte in einem Schreiben an die Beschäftigten umgehend Klarheit über die wirtschaftliche Lage und die nächsten Schritte der Unternehmensführung. Priorität hätten verlässliche Aussagen zu Gehaltszahlungen, Kurzarbeit, möglichen Betriebsänderungen und laufenden Gesprächen mit Vermietern und Gläubigern. Auch die Gewerkschaft Verdi verlangt zeitnah verbindliche Informationen und Einbindung der Arbeitnehmervertretungen.

Nach Angaben aus den Berichten ist es der vierte Insolvenzantrag von Galeria innerhalb von sechs Jahren. Die Hintergründe des erneuten Schritts sind bislang nicht öffentlich dargelegt. Entscheidend wird sein, ob das Verfahren in Eigen- oder Fremdverwaltung läuft und ob ein Schutzschirm beantragt wird. In beiden Fällen greifen Mitwirkungsrechte nach Insolvenzordnung und Betriebsverfassungsgesetz; Betriebsräte sind früh einzubeziehen, Sozialplanfragen stellen sich abhängig von der gewählten Verfahrensart und der wirtschaftlichen Lage.

Die Branche steht seit Jahren unter Druck durch verändertes Kaufverhalten, den Online-Handel und hohe Fixkosten in großen Innenstadtlagen. Handelsforscher nennen zudem gestiegene Energiekosten und den intensiven Wettbewerb in Mittel- und Oberzentren als Belastungsfaktoren. Welche Sanierungsstrategie Galeria verfolgt, ist offen: Möglich wären Filialschließungen, Teilverkäufe, neue Investoren oder ein Insolvenzplan zur Fortführung. Bestätigte Angaben dazu liegen derzeit nicht vor.

Für Kommunen und Vermieter könnten Schließungen erhebliche Folgen haben, etwa für Frequenz, Mieterstrukturen und städtische Haushalte. Für die Belegschaft ist kurzfristig zentral, dass Lohnfortzahlungen, Ansprüche im Insolvenzfall und eventuelle Transfer- oder Qualifizierungsangebote transparent geregelt werden. Nächste belastbare Bezugspunkte sind eine öffentliche Stellungnahme der Geschäftsführung, die Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf über die Verfahrensart sowie die Benennung eines vorläufigen Insolvenzverwalters oder Sachwalters. Bis dahin bleibt der bestätigte Insolvenzantrag vom 2. Oktober 2026 der aktuelle Anlass.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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