Am 19. Oktober 2026 verbreitete der Norddeutsche Rundfunk (NDR) Filmaufnahmen, die nach Angaben des Senders von der Tierrechtsorganisation Animal Rights Watch stammen und mutmaßliche Missstände in der Großschlachterei in Kellinghusen dokumentieren. Das Material zeigt nach Darstellung der Berichterstattung Schweine, die geschlagen werden, sowie Handlungen vor der Tötung, die als tierschutzrechtlich bedenklich beschrieben werden. Die Aufnahmen stammen laut Medienberichten aus den Monaten März und April 2026. ([ndr.de](https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/geheime-aufnahmen-missstaende-in-kellinghusener-grossschlachterei%2Cschlachterei-112.html?utm_source=openai))
Die Veröffentlichung löste umgehend politische Reaktionen aus: Die SPD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag forderte eine lückenlose Aufklärung und hat nach eigenen Angaben einen Berichtsantrag für einen Ausschuss vorbereitet. Die Tierschutzbeauftragte des Landes verlangte eine konsequente rechtliche Prüfung der Vorwürfe, auch gegenüber größeren Unternehmen, die in der Region viele Arbeitsplätze stellten. Gleichzeitig äußerten sich in Medienberichten betroffene Unternehmen; der Konzern, dem der Betrieb zugerechnet wird, nahm Stellung und kündigte interne Prüfungen an. ([landtag.ltsh.de](https://www.landtag.ltsh.de/presseticker/2026-10-19-15-46-39-7522/?paramSeite=50&qu=garg%26%23182%3BmSeite%3D1&tBis=&tVon=&utm_source=openai))
Rechtlich zuständig sind nach Lage der Dinge das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinburg sowie die Staatsanwaltschaft im Fall strafrechtlich relevanter Taten. Bereits in der Vergangenheit standen die betreffende Schlachterei und verwandte Betriebe in Schleswig-Holstein im Fokus behördlicher Anfragen; Akten und Genehmigungsbescheide liegen nach Recherchen in Teilen öffentlich vor. Ob und welche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, gegen Lebensmittel- oder Arbeitsschutzvorschriften vorliegen, müssen nun die zuständigen Behörden prüfen. FragDenStaat-Dokumente, die sich mit Genehmigungsfragen des Betriebs befassen, zeigen, dass behördliche Vorgänge und Anfragen in den vergangenen Jahren wiederholt geführt wurden. ([fragdenstaat.de](https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-der-tiere-die-als-nicht-zum-verzehr-geeignet-erklaert-wurden-r-thomsen-eu-grossschlachterei-gmbh-kellinghusen/?utm_source=openai))
Fachpolitiker und Tierschutzorganisationen hat die Veröffentlichung erneut die Diskussion über schärfere Kontrollen und Videoüberwachung in Schlachtbetrieben angestoßen. Befürworter verweisen auf die Möglichkeit, Verstöße besser zu dokumentieren; Kritiker mahnen, technische Maßnahmen allein änderten nicht automatisch Betriebsabläufe oder Personalverhalten. Ein Sprecher des zuständigen Kreises teilte auf Nachfrage mit, die Aufnahmen würden geprüft und bei begründeten Verdachtsmomenten behördliche Maßnahmen eingeleitet. Konkrete Entscheidungen oder Anordnungen lagen bis zum Nachmittag des 19. Oktober 2026 noch nicht öffentlich vor. ([tagesschau.de](https://www.tagesschau.de/inland/regional/schleswigholstein/geheime-aufnahmen-missstaende-in-kellinghusener-grossschlachterei%2Cschlachterei-112.html?utm_source=openai))
Sachverhalte, die in den Videos gezeigt werden, sind zugeschriebene Beobachtungen aus dem Filmmaterial; eventuelle straf- oder ordnungsrechtliche Konsequenzen hängen von den Ergebnissen der laufenden behördlichen Ermittlungen und gegebenenfalls strafrechtlichen Verfahren ab.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).