Der Gemeindetag hat am 15. September 2026 seine Forderung nach zusätzlichen Bundesmitteln für den Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen bekräftigt. Anlass ist der in Kürze beginnende Rechtsanspruch auf Ganztag, der stufenweise ab dem Schuljahr 2026/27 greift. Nach Einschätzung des Verbandes klaffen zwischen gesetzlichem Anspruch und der finanziellen sowie personellen Leistungsfähigkeit vieler Kommunen weiterhin Lücken.
Die kommunale Seite nennt drei zentrale Engstellen: zu knappe Investitionsmittel für Umbau und Neubau, anhaltender Fachkräftemangel und zu komplexe Antrags- und Bewilligungsverfahren. Kommunen befürchten, dass Mittel nicht rechtzeitig vor Ort wirksam werden und regionale Versorgungsunterschiede zunehmen. In mehreren Ländern, darunter Bayern, wurden bisher Programme teils nur schleppend abgerufen – ein Hinweis, dass Verfahren und Kofinanzierungsregeln vor Ort als Hürde gelten.
Der Gemeindetag und andere kommunale Spitzenverbände fordern daher, die Förderrichtlinien zu vereinfachen, Investitionsmittel klarer zu verteilen und eine längerfristige Personalförderung aufzusetzen, um Fachkräfte für Ganztagsangebote zu gewinnen und zu halten. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Landkreistag verweisen zudem auf die Notwendigkeit verlässlicher Planungshorizonte, damit Träger Schulbau, Raumkonzepte und Personalaufbau parallel steuern können.
Hintergrund ist der schrittweise eingeführte Rechtsanspruch auf Ganztag an Grundschulen: Ab dem Schuljahr 2026/27 beginnt die Ausweitung, bis 2029/30 soll der Anspruch vollständig umgesetzt sein. Bund und Länder haben Mittel bereitgestellt, Kommunen berichten jedoch, dass Fördersätze, Fristen und Nachweisregeln häufig nicht zum Umsetzungstempo passen. Hinzu kommen steigende Bau- und Betriebskosten, die die lokalen Haushalte belasten.
Fakt ist der Beginn der stufenweisen Einführung des Rechtsanspruchs. Als Forderung der kommunalen Verbände gilt die Bitte an den Bund, Zusagen zu präzisieren und die Programme so auszurichten, dass Gelder schneller bei Schulen und Trägern ankommen. Offen bleibt, ob zusätzliche Bundesmittel und vereinfachte Verfahren zeitnah beschlossen werden und ob Länder ergänzend nachsteuern. Davon hängt ab, ob Kommunen das Angebot zügig ausbauen können, ohne andere Pflichtaufgaben zu kürzen.
Mit dem Start des neuen Schuljahrs rückt damit die Verteilung von Aufgaben und Kosten zwischen Bund, Ländern und Kommunen erneut in den Mittelpunkt. Die Verbände sehen Handlungsbedarf, um Planungssicherheit zu schaffen und den Rechtsanspruch auf Ganztag flächendeckend mit verlässlicher Qualität umzusetzen.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).