Kurzmeldung
Am 10. Oktober 2026 stehen das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) an Schulen und seine Finanzierung unter wachsendem Druck. Auf Bundesebene hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Referentenentwurf und in nachfolgenden Kabinettsbeschlüssen die Einführung einer infrastrukturellen Bildungsassistenz angekündigt; diese Regelung soll Gruppendienste in Kitas und Schulen stärken und damit individuelle Einzelfallbegleitungen eher durch strukturelle Angebote ersetzen. Ziel der Reform ist eine Neuordnung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, die schrittweise umgesetzt werden soll und den Ländern sowie Kommunen bei der praktischen Ausgestaltung Spielräume lässt. (BMBFSFJ, Referentenentwurf/Entwurf des Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe, 2026).
Parallel bringen kommunale Haushaltsentscheidungen bereits konkrete Einschnitte: Im Landkreis Peine beschloss der Kreistag im Rahmen des Haushalts 2026 eine deutliche Reduzierung der kommunal finanzierten FSJ- und FÖJ-Stellen zum Schuljahr 2026/27. Die Verwaltung begründete die Maßnahme als Beitrag zum Haushaltssicherungskonzept; zugleich betonten Schulleitungen und Elternvertretungen, die Freiwilligendienste seien „nicht mehr wegzudenken“ für Schulsozialarbeit, Pausenaufsicht und Begleitung vulnerabler Schülerinnen und Schüler. (Kreistagsunterlagen Landkreis Peine, Beschluss 2026).
Mehrere Länder reagieren mit eigenen Förderrichtlinien oder Erlassen, um die Fortführung von Freiwilligendiensten an Schulen zu sichern oder neu zu ordnen. Dadurch verbleibt die tatsächliche Ausgestaltung des FSJ weitgehend in der Hand der Länder und Kommunen: Ob und in welcher Form das FSJ an Schulen erhalten bleibt, hängt künftig an regionalen Haushaltsbeschlüssen und an konkreten Umsetzungen der bundesweiten Strukturreform.
Für Schulen kann das Nebeneinander von Reform und Einsparzwang bedeuten: weniger Einsatzkontingente für Freiwillige, veränderte Trägerstrukturen und eine höhere Belastung für Lehrkräfte und Schulsozialarbeit. Betroffene Einrichtungen fordern deshalb klare Übergangsregelungen, verlässliche Finanzierungsperspektiven und eine fachliche Begleitung der Umstellung, damit die Betreuungskapazität für benachteiligte Schülerinnen und Schüler nicht abnimmt.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).