Das Verwaltungsgericht Mainz hat den Eilantrag des Veranstalters gegen die Untersagung des Festzelts für das Mainzer Oktoberfest abgewiesen. Damit bleibt die Verfügung der Landeshauptstadt Mainz in Kraft: Die Nutzung des großen Zelts auf dem Messegelände Hechtsheim ist für die geplanten Termine im Oktober 2026 untersagt.
Die Stadt begründet den Schritt mit fehlenden beziehungsweise unzureichenden Unterlagen, insbesondere zum Brandschutz, sowie dem Fehlen einer abschließenden Baugenehmigung. Ohne belastbare Nachweise zur Sicherheit könne keine Erlaubnis erteilt werden, hieß es aus dem Rathaus. Das Gericht stellte in seiner Mitteilung klar, dass für das Festzelt keine erforderliche Baugenehmigung vorliegt. Eine einstweilige Aufhebung der Untersagung komme daher nicht in Betracht.
Nach Angaben der Verwaltung wurden dem Veranstalter mehrfach und frühzeitig Nachforderungen übermittelt. Der zuständige Baudezernent verwies darauf, dass eine letzte Frist zur Ergänzung der Unterlagen Anfang Oktober 2026 verstrichen sei. Erst wenn die geforderten Unterlagen vollständig vorliegen und geprüft sind, könne über eine Genehmigung entschieden werden. Die Stadt betont, der Schutz der Besucherinnen und Besucher habe Vorrang.
Der Veranstalter teilte mit, für das erste Wochenende im Oktober bereits verkaufte Eintrittskarten zu erstatten. Zu Karten für spätere Termine äußerte er sich zunächst nicht abschließend. Zugleich laufen nach übereinstimmenden Berichten Gespräche über mögliche Nachreichungen und alternative Lösungen. Eine kurzfristige Öffnung des Festzelts ist jedoch ausgeschlossen.
Bundesweit griffen Medien den Vorgang auf. Tagesschau und SWR Aktuell berichten übereinstimmend, dass die Entscheidung vor allem an brandschutzrechtlichen Defiziten und der fehlenden Genehmigung hängt. Das Landgericht ist an dem Verfahren nicht beteiligt; zuständig ist das Verwaltungsgericht Mainz, das im Eilverfahren nur die Rechtmäßigkeit der städtischen Verfügung im Rahmen der summarischen Prüfung bewertet hat.
Die unmittelbaren Folgen treffen Beschäftigte, Zulieferer und Gastronomie: Umsätze und Schichten entfallen, bereits geplante Lieferketten werden unterbrochen. Mittel- bis langfristig steht die Frage im Raum, wie Veranstalter, Messegesellschaft und Stadt die bau- und brandschutzrechtlichen Vorgaben künftig so erfüllen, dass Großveranstaltungen auf dem Messegelände Hechtsheim rechtssicher stattfinden können. Konkrete Aussagen zu möglichen Schadenersatzansprüchen oder weiteren Rechtsmitteln liegen derzeit nicht belastbar vor. Sollte der Veranstalter im Hauptsacheverfahren oder nach vollständiger Nachreichung aller Unterlagen Erfolg haben, müsste die Genehmigungsfrage erneut geprüft werden. Bis dahin bleibt das Mainzer Oktoberfest abgesagt.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).