Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 1. Oktober 2026 in einem Eilverfahren angeordnet, dass der Görlitzer Park vorerst auch nachts geöffnet bleiben muss. Die Entscheidung betrifft eine Allgemeinverfügung der Senatsverwaltung, mit der die nächtliche Schließung sowie die Einzäunung des Parks angeordnet worden waren; das Gericht hob die sofortige Vollziehung dieser Anordnung vorläufig auf. Damit bleibt die Nutzung des Parks in den Nachtstunden weiterhin möglich, bis die rechtliche Klärung in einem Hauptsacheverfahren erfolgt.
Das Gericht begründete seine Entscheidung nicht zuletzt mit formalen und zuständigkeitsrechtlichen Erwägungen: Soweit das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Ansprüche gegen das Vorgehen des Senats erhebt und Anwohnerinnen und Anwohner Eilanträge gestellt hatten, seien solche Verfahren nicht ohne genaue Prüfung der rechtlichen Grundlagen endgültig zu entscheiden. Das Oberverwaltungsgericht wies auf die Bedeutung der Aufschiebenden Wirkung in Verwaltungsverfahren hin und setzte damit die sofortige Durchsetzung der Verfügung außer Vollzug. Die Pressemitteilung des Gerichts nennt dies als aktuellen Anlass der Entscheidung.
Die Entscheidung hat unmittelbare politische und praktische Folgen. Der Senat hatte die Schließung und den Bau eines Zauns mit Verweis auf die Kriminalitätsbelastung und den Schutz der öffentlichen Sicherheit begründet. Die Befürworter der Schließung sehen in einer räumlichen Begrenzung des Parks ein Instrument zur Verhinderung von Drogenhandel und Gewalt; Gegner, darunter das Bezirksamt und Initiativen, kritisieren den Zaun als Symbol für Ausgrenzung und fordern sozialpädagogische Konzepte und eine bessere Polizeiarbeit.
Rechtswissenschaftlich steht die Entscheidung in einer langen Reihe von Auseinandersetzungen über die Zuständigkeiten zwischen Senat und Bezirken sowie über die Grenzen des verwaltungsrechtlichen Eingriffsrechts. Praktisch bedeutet das Urteil, dass bereits installierte Sperranlagen tagsüber weiter betrieben werden können, nachts aber geöffnet bleiben müssen. Die Polizei Berlin hat nach Angaben der beteiligten Stellen ihre Präsenz nicht grundsätzlich reduziert; konkrete Änderungen an Einsatzkonzepten wurden jedoch bislang nicht bekannt gegeben.
Das Gerichtsurteil ist vorläufig; ein abschließendes Urteil im Hauptsacheverfahren wird weiterhin erwartet und kann Monate dauern. Bis dahin bleibt der gegenwärtige Zustand — ein nachts zugänglicher Görlitzer Park trotz Senatsverfügung — rechtsverbindlich außer Kraft gesetzt. Damit bleibt die Debatte über Sicherheit, Teilhabe und städtische Regulierung im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg vorerst offen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).