Das Verwaltungsgericht Dresden hat am 6. November 2026 einem Eilantrag des Veranstalters stattgegeben und die von der Versammlungsbehörde verfügte Verlegung beziehungsweise zeitliche Beschränkung einer Gedenkversammlung aufgehoben. Damit kann das Gedenken an das jüdische Leben in der Stadt Bautzen am 9. November 2026 wie angemeldet auf dem Kornmarkt stattfinden. Der Beschluss richtet sich gegen einen Bescheid des Landratsamts Bautzen, das alternativ den Hauptmarkt oder den Platz vor dem Deutsch-Sorbischen Volkstheater angeboten hatte oder eine Verkürzung bis 17:30 Uhr verlangte.
Die Behörde hatte ihre Auflage mit einer regelmäßig stattfindenden Montagsmahnwache auf dem Kornmarkt begründet. In der summarischen Prüfung hielt das Verwaltungsgericht diese Beschränkung für rechtswidrig. Das Gericht betonte die Bedeutung des konkreten Erinnerungsorts und die Reichweite des grundrechtlich geschützten Versammlungsrechts nach Artikel 8 Grundgesetz. Der Kornmarkt ist nach örtlichen Dokumentationen ein historischer Ort des Pogromsgeschehens von November 1938; dort wurden jüdische Bewohnerinnen und Bewohner öffentlich gedemütigt. Dieser Bezug wiege bei der Ortswahl für das Gedenken schwerer als die von der Behörde vorgebrachten Alternativen.
Das von einem zivilgesellschaftlichen Bündnis getragene Gedenken sieht am 9. November Lesungen und eine künstlerische Installation vor, um an die Opfer der Novemberpogrome zu erinnern. Der Trägerverbund verweist zugleich darauf, dass der Kornmarkt derzeit Versammlungsort einer montäglichen Mahnwache ist, in deren Umfeld nach Angaben von Behörden und Beobachtern zuweilen rechtspopulistische und verschwörungsideologische Positionen geäußert werden. Diesen Aspekt hatte das Landratsamt Bautzen als gewichtigen Grund für eine Verlegung angeführt. Das Gericht stellte dem die orts- und anlassbezogene Ausrichtung der Gedenkveranstaltung entgegen und sah die Verlegung als unverhältnismäßig an.
Rechtlich handelt es sich um eine Eilentscheidung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Sie bezieht sich auf die Dringlichkeit und den konkreten Sachverhalt der Anmeldung; eine abschließende Entscheidung im Hauptsacheverfahren ist damit nicht verbunden. Ob das Landratsamt Bautzen gegen den Beschluss Beschwerde einlegt, war am Tag der Entscheidung offen. Für den 9. November 2026 ist auf dem Kornmarkt ein Gedenkprogramm geplant. Ablauf und Sicherheitskonzept sollen in Abstimmung mit den zuständigen Behörden organisiert werden. Die Stadt Bautzen und die Polizei werden für die Koordinierung der Flächen- und Zeitnutzung mit den jeweiligen Versammlungsleitern zusammenarbeiten.
Mit der gerichtlichen Klarstellung ist der historische Erinnerungsort für die Gedenkveranstaltung gesichert, zugleich bleiben die allgemeinen Pflichten aus dem Versammlungsrecht bestehen. Das betrifft insbesondere Auflagen zum Lärmschutz, zur Sicherheit und zur Trennung möglicher konkurrierender Versammlungen im Innenstadtbereich von Bautzen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).