Bayern

Gericht erlaubt Neubau der Kampenwandseilbahn unter Auflagen

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass der geplante Ersatzneubau der Kampenwandseilbahn in Aschau im Chiemgau grundsätzlich zulässig ist. Naturschutzfragen, insbesondere zu nächtlichen Sonderfahrten und zum Schutz des Birkhuhns, bleiben offen.

Kurzmeldung

München/Aschau im Chiemgau. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Entscheidung vom 2. Oktober 2026 die Berufung der Kampenwandseilbahn gegen ein erstinstanzliches Urteil weitgehend zurückgewiesen und damit den Weg für den geplanten Ersatzneubau der Kampenwandseilbahn grundsätzlich freigemacht. Das Gericht hob zentrale Feststellungen des Verwaltungsgerichts München aus dem November 2023 überwiegend auf und erklärte die Änderungsgenehmigung des Landratsamts Rosenheim vom 24. Juni 2022 nicht in allen Punkten für rechtswidrig. Entscheidend blieb jedoch, dass Nachbesserungen erforderlich sind, etwa zu nächtlichen Sonderfahrten.

Naturschutzvertreter reagierten sofort: Der Bund Naturschutz in Bayern kündigte an, die Entscheidung zu prüfen und gegebenenfalls weitere Rechtsmittel zu prüfen. In der Pressemitteilung des Gerichts und in Berichten regionaler Medien wurde besonders auf verbleibende Fragen zum Schutz von Vorkommen des Birkhuhns in Teilbereichen der Kampenwand hingewiesen. Die Betreiberin, die Kampenwandseilbahn GmbH, begrüßte die Entscheidung als grundsätzliche Klärung, betonte aber zugleich ihre Bereitschaft, gerichtliche Auflagen und naturschutzrechtliche Vorgaben umzusetzen.

Rechtlich ist das Verfahren noch nicht vollständig abgeschlossen: Gegen die Nichtzulassung einer Revision an das Bundesverwaltungsgericht bestehen weitere Rechtsbehelfsoptionen innerhalb der gesetzlichen Fristen. Für die Region bedeutet ein mögliches grünes Licht für den Neubau weitreichende Folgen: Technische Erneuerungen und eine veränderte Förderkapazität würden Landschafts-, Wald- und Artenschutzfragen neu in den Mittelpunkt rücken. Kommunale Planung, behördliche Auflagen und mögliche weitere gerichtliche Schritte werden den weiteren Ablauf bestimmen.

Die Entscheidung stellt eine neue Phase im langjährigen Streit um die Kampenwandseilbahn dar: Sie ermöglicht die weitere planerische Vorbereitung des Ersatzneubaus, verpflichtet die Genehmigungsbehörden aber zugleich zu präziseren Prüfungen und Nachbesserungen zum Schutz schutzbedürftiger Arten und zu besonderen Betriebsvorgaben wie nächtlichen Sonderfahrten.

Redakteur: Andreas M. Brucker (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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