Das Familiengericht in Sønderborg hat am 28. Oktober 2026 entschieden, dass die Hamburger Unternehmerin Christina Block Unterhalt für drei ihrer beim Vater in Dänemark lebenden Kinder zahlen muss. Das berichteten am 29. Oktober übereinstimmend die Deutsche Presse-Agentur und mehrere Medien. Der Ex-Mann Stephan Hensel bestätigte demnach das Urteil. Ein Rechtsberater von Block erklärte laut Berichten, seine Mandantin habe sich nicht grundsätzlich gegen Unterhalt gewehrt, jedoch gegen die Höhe und den Beginn der Zahlungen.
Der Beschluss betrifft Unterhaltsansprüche nach dänischem Recht. Mehrere der gemeinsamen Kinder leben seit 2021 beim Vater in Dänemark. Dem gingen Auseinandersetzungen um das Aufenthaltsbestimmungsrecht voraus. Parallel zu Verfahren in Deutschland verhandelte die dänische Justiz eigenständige Anträge. Die Entscheidung aus Sønderborg bezieht sich ausschließlich auf Unterhalt; Sorgerechts- oder Umgangsfragen standen nicht zur Entscheidung.
Zu den finanziellen Details machten die Berichte unterschiedliche Angaben. Übereinstimmend heißt es, das Gericht sei nicht allen Forderungen des Vaters gefolgt und habe den Beginn der Unterhaltspflicht für einzelne Kinder zeitlich begrenzt. Konkrete Beträge wurden nicht einheitlich genannt oder von den Beteiligten unterschiedlich dargestellt. Verbindliche Zahlen lagen aus den veröffentlichten Meldungen am 29. Oktober nicht vollständig vor.
Für die praktische Umsetzung ist relevant, dass Unterhaltsentscheidungen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union grundsätzlich anerkannt und in Deutschland vollstreckt werden können. Das gilt unabhängig davon, ob die zahlungspflichtige Person in Deutschland lebt, solange die formellen Voraussetzungen erfüllt sind. Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung oder Abänderungsverfahren sind möglich, richten sich aber nach den einschlägigen Verfahrensregeln in Dänemark und nach europäischen Vorgaben zur grenzüberschreitenden Vollstreckung.
Ob Block gegen das Urteil vorgeht, war zunächst offen. Ebenso blieb unklar, ob sich aus der dänischen Entscheidung weitere Verfahren in Deutschland ergeben. Die Berichte verweisen darauf, dass es zuvor sowohl in Deutschland als auch in Dänemark zu parallelen familienrechtlichen Auseinandersetzungen gekommen war. Der nun bekannt gewordene Beschluss ordnet die finanziellen Pflichten für die in Dänemark lebenden Kinder und markiert damit einen eigenständigen Schritt in dem grenzüberschreitenden Familienkonflikt.
Diese Informationen beruhen auf übereinstimmenden Meldungen vom 29. Oktober 2026; zugeschriebene Stellungnahmen der Beteiligten sind als solche kenntlich gemacht.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).