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Gericht stoppt irreführende Viagogo-Angebote für Dresdner Weihnachts-Circus

Das Landgericht Dresden hat Viagogo per einstweiliger Verfügung verboten, irreführende Ticketangebote für den Dresdner Weihnachts-Circus zu bewerben und zu verkaufen. Der Beschluss datiert vom 9. Oktober 2026; Viagogo kann Widerspruch einlegen.

Das Landgericht Dresden hat der Plattform Viagogo per einstweiliger Verfügung untersagt, für den Dresdner Weihnachts-Circus Eintrittskarten zu bewerben und zu verkaufen, wenn diese keinen Zutritt zu den Vorstellungen ermöglichen. Der Beschluss erging am 9. Oktober 2026 und wurde am 11. Oktober 2026 durch Mitteilungen des Veranstalters sowie regionale Berichte öffentlich bekannt. Gegen die Eilentscheidung steht Viagogo der Rechtsbehelf des Widerspruchs offen.

Auslöser waren nach Angaben des Veranstalters Beschwerden von Kundinnen und Kunden, die über Suchmaschinenanzeigen zu Viagogo gelangt seien, dort deutlich über dem Originalpreis bezahlt hätten und anschließend ungültige oder veränderte Tickets erhielten. Der Dresdner Weihnachts-Circus verweist darauf, dass die Karten personalisiert sind und der gewerbliche Weiterverkauf durch Dritte ausgeschlossen ist. Nach übereinstimmenden Medienberichten folgte das Gericht im Ergebnis dieser Sicht und untersagte entsprechende irreführende Angebote. Eine schriftliche Begründung wurde öffentlich nicht verbreitet.

Der Veranstalter rät, Karten ausschließlich über offizielle Vertriebswege zu kaufen, darunter Ticketmaster, örtliche Vorverkaufsstellen und den eigenen Verkauf. Auf seiner Internetseite warnt der Dresdner Weihnachts-Circus vor Angeboten auf Wiederverkaufsplattformen und kündigt an, bei Betrugsverdacht Tickets zu stornieren. Für bereits betroffene Käuferinnen und Käufer verweisen Verbraucherschützer regelmäßig darauf, Belege zu sichern und Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen; der Veranstalter selbst kann nur den Zutritt anhand der Ticketbedingungen prüfen.

Der Fall reiht sich in eine Serie von Auseinandersetzungen zwischen Veranstaltern und Ticketbörsen in Deutschland ein. Gerichte betonen dabei wiederholt Transparenzpflichten, klare Verkäuferkennzeichnung und die Zulässigkeit personalisierter Tickets, die den Weiterverkauf einschränken können. Mit der einstweiligen Verfügung schafft das Landgericht Dresden zunächst Fakten für die Spielzeit 2026/2027 des Dresdner Weihnachts-Circus. Ob das Verbot dauerhaft Bestand hat, hängt von einem möglichen Widerspruchsverfahren und einer anschließenden Hauptsacheentscheidung ab.

Angaben zu möglichen Sanktionen bei Zuwiderhandlung stammen aus Mitteilungen des Veranstalters und Medienberichten. Eine amtliche Veröffentlichung des vollständigen Beschlusses lag zum Zeitpunkt der Berichterstattung nicht vor. Klar ist: Bis zu einer anderslautenden Entscheidung gilt die einstweilige Verfügung und adressiert irreführende Angebote für Veranstaltungen in Dresden konkret im Zusammenhang mit dem Dresdner Weihnachts-Circus.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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