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Gericht verhängt Bewährungsstrafen nach Misshandlung in Zinnowitz

Das Amtsgericht Greifswald hat am 27. Oktober 2026 zwei Männer aus Zinnowitz wegen der Misshandlung eines 19-Jährigen und der Verbreitung eines Fotos mit falscher Behauptung zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Am 27. Oktober 2026 hat das Amtsgericht Greifswald zwei junge Männer aus Zinnowitz zu Bewährungsstrafen verurteilt. Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten im September 2024 einen damals 19-Jährigen in Zinnowitz über längere Zeit misshandelt und anschließend Bildmaterial sowie ein Foto des Opfers verbreitet haben. Dem geteilten Foto war nach Gerichtsangaben die falsche Behauptung beigefügt, der 19-Jährige habe eine Vergewaltigung begehen wollen.

Das Urteil berücksichtigt neben der Schwere der Taten das Alter der Angeklagten und ihr bisheriges Strafregister. Die verhängten Freiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt; verbunden sind sie mit Auflagen, zu denen nach Angaben aus der Verhandlung unter anderem Sozialstunden zählen. Ob Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden, war zunächst offen.

Der Fall hatte bereits 2024 Aufmerksamkeit erregt, weil Teile der Misshandlung gefilmt und in Soziale Netzwerke eingestellt worden waren. Laut Polizei kam es am 21. September 2024 in Zinnowitz auf Usedom zu einem größeren Einsatz. Die Ermittlungen wurden wegen Körperverletzungsdelikten geführt. Die Staatsanwaltschaft Stralsund erhob später Anklage; der Prozess fand in Greifswald statt. Nach Darstellung aus der Hauptverhandlung wertete das Gericht sowohl die körperlichen Übergriffe als auch die digitale Bloßstellung als einen zusammenhängenden Tatkomplex.

Rechtlich verweist der Fall auf die Schnittstelle zwischen Gewaltstraftaten und deren Verbreitung im Netz. Neben den strafrechtlichen Sanktionen können aus der Veröffentlichung von Aufnahmen zivilrechtliche Ansprüche folgen, etwa auf Unterlassung und Schmerzensgeld. Polizei und Justiz betonten im Zusammenhang mit dem Verfahren die Notwendigkeit schneller Sicherung und Löschung kursierender Inhalte, um weitere Verbreitung zu verhindern und Beweismittel zu sichern.

Nach Informationen des NDR bestritten die Angeklagten Teile des Tatvorwurfs, die Beweisaufnahme mit Video- und Fotoaufnahmen sowie Zeugenaussagen reichte dem Gericht jedoch für eine Verurteilung. Das Urteil aus Greifswald ordnet die Taten klar zu und setzt auf Bewährung mit Auflagen. Für Prävention und Opferschutz bleibt die Frage zentral, wie Betroffene nach Gewalttaten mit digitaler Komponente zügig Zugang zu Beratung und Unterstützung erhalten können. Zugleich zeigt der Fall, dass das Zusammenspiel von Ermittlungen vor Ort und der Auswertung von Online-Inhalten für die Aufklärung zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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