Die Peterskirche St. Peter und Paul in Görlitz erhebt seit dem 1. Oktober 2026 Eintritt für touristische Besichtigungen. Die evangelische Innenstadtgemeinde begründet den Schritt mit deutlich gestiegenen Ausgaben für Personal, Instandhaltung und konservatorische Maßnahmen. Gottesdienste sowie regelmäßig stattfindende geistlich-musikalische Angebote bleiben kostenfrei und ohne Zugangsbeschränkung.
Konkrete Eintrittspreise wurden von der Gemeinde zum Start nicht umfassend veröffentlicht. Nach übereinstimmenden Berichten regionaler Medien sollen Details und mögliche Ausnahmen für bestimmte Besuchergruppen über die Gemeindekanzlei und die offiziellen Informationskanäle der Innenstadtgemeinde kommuniziert werden. Die Regelung betrifft ausdrücklich touristische Eintritte; liturgische Veranstaltungen sind davon nicht erfasst.
Die spätgotische Hallenkirche gilt als Wahrzeichen von Görlitz und zählt zu den bedeutenden Sakralbauten in Sachsen. Als denkmalgeschütztes Bauwerk verursacht sie über den laufenden Betrieb hinaus regelmäßig Kosten für Restaurierung, Sicherung und Reinigung. Die Gemeinde verweist darauf, dass ohne zusätzliche Einnahmen der Erhalt des Gebäudes und ein geordneter Besuchsbetrieb mit Aufsichtsdiensten nicht dauerhaft zu leisten seien.
In der öffentlichen Debatte prallen unterschiedliche Interessen aufeinander. Kritiker von Eintrittsgebühren betonen die kulturelle und gesellschaftliche Rolle offener Kirchenräume und warnen vor Barrieren für Menschen mit geringem Einkommen. Befürworter sehen in einem moderaten Entgelt eine notwendige Finanzierungsquelle, um Substanzverluste zu verhindern und Sicherheits- sowie Personalanforderungen zu erfüllen. Vergleichbare Modelle sind bereits in anderen Städten erprobt, teils mit differenzierten Tarifen für Führungen, Turmbesteigungen oder Gruppen.
Über die konkrete Ausgestaltung in Görlitz berichteten der MDR, die Sächsische Zeitung und regionale Sender zum Start der Regelung. Die Gemeinde kündigte an, die Wirkung der Eintrittspflicht auf Besuchsströme und Einnahmen zu beobachten und die Praxis bei Bedarf nachzujustieren. Unverändert bleibt der freie Zugang zu Gottesdiensten, kirchlichen Amtshandlungen und festgelegten geistlichen Veranstaltungen.
Mit der Einführung der Eintrittsgebühr verbindet die Innenstadtgemeinde das Ziel, die bauliche Substanz der Peterskirche langfristig zu sichern und zugleich verlässliche Öffnungszeiten für den touristischen Besuch anzubieten. Welche Nachsteuerungen erforderlich sind, wird sich nach den ersten Monaten im Regelbetrieb zeigen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).