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Göttingen: Ex-Pflegekraft wegen Diebstählen im Seniorenheim zu Bewährung verurteilt

Das Amtsgericht Göttingen hat eine 47-jährige ehemalige Pflegekraft zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Sie stahl unter anderem 2023 die Goldkette eines kurz zuvor Verstorbenen.

Kurzmeldung

Das Amtsgericht Göttingen hat am 28. Oktober 2026 eine 47-jährige ehemalige Pflegekraft wegen mehrerer Diebstähle in einem Göttinger Seniorenheim zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Nach den Feststellungen des Gerichts entwendete die Frau 2023 während einer Nachtschicht eine Goldkette im Wert von rund 800 Euro aus dem Zimmer eines kurz zuvor verstorbenen Bewohners. Zudem kam es 2024 zu weiteren Taten, bei denen Bargeld aus einer Tasche sowie aus einem Schließfach einer Bewohnerin verschwand.

Die Angeklagte bestritt im Prozess sämtliche Vorwürfe. Das Gericht folgte jedoch im Ergebnis der Darstellung der Staatsanwaltschaft, die die Serie von Diebstählen mit Erkenntnissen aus gezielten Ermittlungen belegte. Laut Berichten legten Ermittler präparierte Geldscheine aus; Markierungen daran wurden der Beschuldigten zugeordnet und im Verfahren als Beweismittel gewürdigt. Namen der Betroffenen und die genaue Bezeichnung des Heims wurden aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht veröffentlicht.

Auslöser der Ermittlungen waren demnach interne Unregelmäßigkeiten, auf die die Heimleitung und die Polizei in Göttingen reagierten. Die Taten ereigneten sich laut den veröffentlichten Informationen in Bereichen, zu denen Pflegekräfte regulär Zugang hatten. Hinweise auf eine Beteiligung weiterer Personen ergaben sich aus der Berichterstattung nicht. Angaben zu etwaigen arbeits- oder berufsrechtlichen Folgen für die Verurteilte lagen zunächst nicht vor.

Der Fall rückt die Sicherung von Wertsachen und die Dokumentation von Zugriffsrechten in stationären Einrichtungen in den Blick. Träger und Leitung von Heimen sind gehalten, Aufbewahrungsorte, Schließsysteme und Kontrollabläufe regelmäßig zu prüfen. In Niedersachsen obliegt die Fachaufsicht über stationäre Pflegeeinrichtungen den zuständigen kommunalen und landesrechtlichen Stellen; aus dem Verfahren selbst ergeben sich darüber hinaus keine unmittelbaren Vorgaben.

Die Entscheidung wurde am 28. Oktober 2026 in regionalen Medien veröffentlicht. NDR und das Göttinger Tageblatt berichteten über den Prozess und das Urteil. Ob gegen die Verurteilung Rechtsmittel eingelegt wurden, war zunächst nicht bekannt.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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