Die Hansestadt Greifswald hat am 23. Oktober 2026 angekündigt, die Hafennutzungsordnung zu überarbeiten. Ziel ist es, kommunale Ausgaben für die Bergung, Sicherung und Entsorgung havarierter Traditionsschiffe zu begrenzen. Anlass ist ein seit 2024 im Greifswalder Stadthafen gesichertes Wrack, das weiterhin mit Leinen an der Pier festgemacht und von einer Ölsperre umgeben ist. Nach einem NDR-Bericht belastet die andauernde Sicherung die Stadtkasse spürbar.
Die Stadtverwaltung begründet das Vorhaben damit, dass Kommunen im Gefahrenfall häufig zuerst handeln müssen: Wenn von liegengebliebenen oder gesunkenen Schiffen Umweltgefahren oder Risiken für die Schifffahrt ausgehen, ordnen sie akute Maßnahmen an. Die Kosten lassen sich zwar grundsätzlich gegenüber Eigentümern und weiteren Verantwortlichen geltend machen, dennoch bleiben Kommunen oft in Vorleistung und tragen Ausfallrisiken. Die geplante Satzungsänderung soll daher Instrumente wie Sicherheitsleistungen, Nachweispflichten zur Haftpflichtdeckung und anlassbezogene Gebühren verankern. So will Greifswald Auslagen schneller zurückfordern und vermeiden, dauerhaft auf Kosten sitzenzubleiben.
Rechtlich bewegt sich das Vorhaben im Rahmen des deutschen Bergungs- und Ordnungsrechts. Das Handelsgesetzbuch regelt im Abschnitt zur Bergung die Vergütung, den Bergelohn und die Verteilung von Aufwendungen. Priorität hat stets die Rettung von Menschenleben, daneben der Schutz von Umwelt und Schifffahrt. Für Traditionsschiffe gelten in der Schiffsicherheitsverordnung spezielle Anforderungen an Betrieb und Ausrüstung; für gemeinnützige Betreiber bestehen teils abweichende Vorgaben. Kommunale Regelungen müssen mit diesen übergeordneten Normen vereinbar sein und dürfen keine bundesrechtlichen Standards unterlaufen.
Aus der Betreiber- und Verbändeszene wird auf die kulturhistorische Bedeutung von Traditionsschiffen hingewiesen. Zugleich warnen Vereine vor zusätzlichen bürokratischen Hürden und Kosten, die ehrenamtliche Strukturen überfordern könnten. Die Stadt verweist auf das öffentliche Interesse an Sicherheit sowie auf die Pflicht, Gefahren abzuwehren und Haushaltsmittel zu schützen. Wie sich Haftung, Versicherungsdeckung und kommunale Gebühren im Einzelfall zusammenfügen, wird von den Umständen und möglichen zivil- wie verwaltungsrechtlichen Verfahren abhängen.
Die Greifswalder Bürgerschaft soll über den Entwurf beraten und entscheiden. Ähnliche Überlegungen gibt es in weiteren Küstenkommunen, die nach wiederholten Havarien und kostspieligen Sicherungsmaßnahmen ihre Hafenordnungen prüfen. Ob und in welchem Umfang kommunale Kostenvorgriffe und Sicherheitsleistungen vor Gericht Bestand haben, dürfte sich an konkreten Fällen und der Auslegung der bergungsrechtlichen Grundsätze zeigen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).