Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat die Bundesregierung zu möglichen Preisnachteilen für Bestandskundinnen und Bestandskunden im Strommarkt befragt. In einer Mitteilung des Deutschen Bundestages vom 21. Oktober 2026 wird die schriftliche Anfrage dokumentiert. Die Abgeordneten wollen bewertet wissen, ob Energieversorger Bestandskunden systematisch höhere Arbeitspreise berechnen als Neukunden und welche Konsequenzen daraus folgen könnten.
Anlass sind Analysen aus dem Jahr 2025 und der anschließenden Debatte 2026, in der Medien und Verbände den Begriff Treuestrafe prägten. Bezug genommen wird unter anderem auf eine von Octopus Energy in Auftrag gegebene Untersuchung der RWTH Aachen. Diese wertete Preisanpassungsschreiben und Marktdaten aus und berichtet für 2025 deutliche Preisabstände zulasten von Bestandskunden. In der Berichterstattung wurden zudem hohe Gesamtsummen genannt. Diese Befunde sind Gegenstand der politischen Nachfrage, sie belegen jedoch für sich genommen noch keine aufsichtsrechtliche Feststellung.
Die Grünen erbitten von der Bundesregierung eine Einordnung zur wettbewerblichen Zulässigkeit solcher Praktiken, zu möglichen regulatorischen Maßnahmen und zur Rolle der Bundesnetzagentur. Abgefragt werden insbesondere Transparenz- und Informationspflichten, der Umgang mit Neukundenbonus und die Frage, ob Aufsichts- oder Kartellbehörden Marktmissbrauch prüfen sollten. Ebenfalls interessieren sie sich für standardisierte Vertragsinformationen, die Bestandskundinnen und Bestandskunden einen einfachen Preisvergleich ermöglichen.
Die Trennung von Tatsachen, Zuschreibungen und Bewertungen ist zentral: Dokumentiert sind die Veröffentlichung der RWTH-Analyse, Stellungnahmen von Marktteilnehmern und die öffentliche Resonanz einschließlich Petitionen. Die Wertung, es handle sich um ein strukturelles Marktversagen, stammt von Studienautoren und Unternehmen; sie ist keine amtliche Feststellung. Aus der Bundestagsmitteilung geht hervor, dass behördliche Prüfungen oder gesetzgeberische Schritte zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht abgeschlossen oder nicht angekündigt waren.
Mögliche Folgen hängen von der Antwort der Bundesregierung und etwaigen Prüfungen durch Bundesnetzagentur oder Kartellbehörden ab. Sollten diese Marktbenachteiligungen bestätigen, kämen Vorgaben zur Preis- und Vertragsklarheit, strengere Informationspflichten oder gezielte Aufsichtsverfahren in Betracht. Unabhängig davon raten Verbraucherschützer seit Längerem zu aktivem Tarifvergleich, weil Neukundenkonditionen und befristete Boni die Preisdynamik im Strommarkt prägen. Konkrete Fristen oder Gesetzentwürfe nennt die Bundestagsmitteilung nicht.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).