Bayern

Hakenkreuze auf Faschingswagen in Veitshöchheim: Polizei ermittelt

In Veitshöchheim sind mehrere Faschingswagen mit Hakenkreuzen und Parolen beschmiert worden. Polizei und Gemeinde bestätigten den Vorfall vom 12. Oktober; der Staatsschutz prüft einen politischen Hintergrund.

Mehrere Faschingswagen des Veitshöchheimer Carneval Club sind in Veitshöchheim (Landkreis Würzburg) mit Hakenkreuzen und weiteren nationalsozialistischen Parolen beschmiert worden. Der Vorfall wurde am 12. Oktober 2026 bekannt. Nach Angaben von Polizei und Gemeinde betraf die Tat Wagen, die in einer städtischen Halle am ehemaligen Reiterhof in der Sendelbachstraße untergebracht sind. Die Schmierereien wurden demnach am selben Tag festgestellt und umgehend angezeigt.

Die Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung und prüft einen politisch motivierten Hintergrund. Straftaten mit NS-Symbolik werden in Bayern in der Regel dem Phänomenbereich politisch motivierte Kriminalität – rechts zugerechnet; zuständig ist in solchen Fällen der Staatsschutz. Konkrete Hinweise auf Täterinnen oder Täter nannte die Polizei zunächst nicht. Auch zur genauen Tatzeit äußerten sich die Ermittler am Montag nicht, verwiesen jedoch auf laufende Spurensicherungsmaßnahmen in der Halle und an den betroffenen Wagen.

Der Veitshöchheimer Carneval Club zeigte sich erschüttert. Die beschädigten Motivwagen werden üblicherweise für die örtliche Fastnacht vorbereitet, die in Veitshöchheim einen hohen Stellenwert hat. Die Gemeinde ist Austragungsort der Fernsehsendung Fastnacht in Franken, die regelmäßig in den Mainfrankensälen aufgezeichnet wird. Ob der aktuelle Schaden Auswirkungen auf die laufenden Vorbereitungen der Vereine hat, war zunächst offen.

Hintergrund: In Bayern werden immer wieder Fälle von Schmierereien mit verfassungsfeindlichen Symbolen registriert. Laut den Sicherheitsbehörden gehören solche Delikte zu den regelmäßig erfassten politisch motivierten Straftaten. Die Einordnung des Veitshöchheimer Falls in die Statistik bleibt den laufenden Ermittlungen vorbehalten. Fest steht nach Behördenangaben, dass die Verwendung von Hakenkreuzen in der Öffentlichkeit in Deutschland grundsätzlich strafbar ist, sofern keine eng begrenzten Ausnahmetatbestände – etwa im Rahmen der Aufklärung über NS-Verbrechen – vorliegen.

Die Gemeinde rief zu Besonnenheit auf und betonte, man unterstütze die Aufklärung. Die Polizei bittet mögliche Zeugen, die in der Umgebung der Sendelbachstraße Beobachtungen gemacht haben, um Hinweise. Weitere Informationen zu Tatablauf, Schadenshöhe und möglichen Tätern wollen die Ermittler nach der Auswertung der Spuren mitteilen. Bis dahin bleiben Motiv, Vorgehensweise und Zahl der Beteiligten unklar.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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