Hamburg

Hamburg: Block-Prozess pausiert nach 860 Seiten Beweisanträgen

Das Landgericht Hamburg hat die Verhandlung im Block-Prozess am 28. Oktober 2026 unterbrochen. Über Nacht gingen 860 Seiten Beweisanträge ein, davon 840 Seiten vom Verteidiger von Christina Block.

Das Landgericht Hamburg hat die Hauptverhandlung im Block-Prozess am 28. Oktober 2026 vorzeitig unterbrochen. Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt beendete den Sitzungstag, nachdem der Kammer über Nacht 860 Seiten neuer Beweisanträge zugegangen waren. Ein weiteres Selbstleseverfahren wurde angeordnet, damit das Gericht die Unterlagen sichten kann.

Nach Gerichtsangaben stammen 840 Seiten von Ingo Bott, dem Verteidiger der Angeklagten Christina Block. Weitere rund 20 Seiten wurden von anderen Verteidigern eingebracht. Ein neuer Sitzungstermin wurde zunächst nicht festgelegt.

Mit der Unterbrechung reagiert die Kammer auf den erheblichen Umfang der kurzfristig eingereichten Anträge. In Strafverfahren können Beweisanträge grundsätzlich auch zu einem späten Zeitpunkt der Hauptverhandlung gestellt werden. Das Gericht entscheidet dann über deren Zulassung. Anträge können zurückgewiesen werden, wenn sie etwa als offensichtlich prozessverschleppend oder ohne hinreichende Begründung erscheinen. Wie die Kammer im vorliegenden Verfahren mit den Anträgen verfährt, ist offen.

Die Vorsitzende hatte in den vergangenen Wochen betont, das Verfahren zügig voranzubringen; ein Urteil war ursprünglich noch für dieses Jahr in Aussicht gestellt. Die neuen Beweisanträge beeinträchtigen diese Planung. Ob die Terminfolge neu geordnet werden muss, hängt von der Bewertung der Anträge durch die Kammer ab.

Hintergrund des Verfahrens ist die Entführung zweier Kinder der Familie Block an Silvester 2023. Der Prozess läuft seit Monaten vor dem Landgericht Hamburg und umfasst mehrere Angeklagte mit unterschiedlichen Rollen. Zuletzt hatte zudem ein Nebenkomplex für Verzögerungen gesorgt: Es geht um Tonaufnahmen der Wochenzeitung Die Zeit, die im Zuge von Ermittlungsmaßnahmen gesichert worden waren. Ein entsprechender Beschluss war teilweise aufgehoben worden; die Auswertung der Aufnahmen ist derzeit eingeschränkt.

Mit der nun angeordneten Lesepause verlagert sich der Schwerpunkt vorerst auf die schriftliche Prüfung. Erst nach einer Entscheidung über Zulassung und Erheblichkeit der Beweisanträge ist absehbar, ob weitere Zeugen oder Sachverständige geladen werden oder ob Teile des Programms entfallen. Das Gericht kündigte an, nach Abschluss der Prüfung über das weitere Vorgehen zu informieren.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

Anzeige

Aus dem PHOTRA-Netzwerk