Vor dem Amtsgericht Hamburg hat am 30. Oktober 2026 die Gerichtsverhandlung gegen einen Influencer begonnen. Zum Auftakt wurden Videos aus den Sozialen Medien gezeigt, die nach Darstellung der Anklage eine vorgetäuschte Kontrolle in einem Asia-Imbiss zeigen. Darauf soll der Angeklagte eine Mitarbeiterin aufgefordert haben, Bereiche der Küche zu öffnen und Ware zu entsorgen.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg legt dem Mann zur Last, sich wiederholt als amtlicher Lebensmittelkontrolleur ausgegeben zu haben, um sich Zutritt zu Küchen und Lagern zu verschaffen und die Situationen zu filmen. Betroffene Gastronomen sowie das Bezirksamt Altona erstatteten Strafanzeigen. In der Folge ermittelten die Behörden unter anderem nach einer Wohnungsdurchsuchung weiter. Der Influencer tritt im Netz unter dem Namen LanglebePapa auf.
Die Anklage stützt sich auf veröffentlichte Aufnahmen und Zeugenaussagen. Sie sieht darin den Tatbestand der Amtsanmaßung erfüllt. Nach geltendem Recht ist strafbar, hoheitliche Befugnisse vorzutäuschen oder vorzunehmen, ohne dazu befugt zu sein. Die Staatsanwaltschaft betont überdies, dass durch solche Inszenierungen das Vertrauen in staatliche Kontrollen untergraben werde.
Verteidiger und Angeklagter wiesen die Vorwürfe im Kern zurück. Nach Angaben aus dem Gerichtssaal berief sich die Verteidigung darauf, die Beiträge seien von der Meinungs- oder Kunstfreiheit gedeckt. Das Gericht ließ die gezeigten Videos als Beweismittel in die Akte nehmen, verzichtete aber auf eine öffentliche Bewertung im Sitzungssaal. Die Beweisaufnahme wird fortgesetzt; weitere Zeugen sollen gehört werden.
Der Fall hat bereits vor Prozessbeginn eine breitere Debatte ausgelöst. Branchenvertreter und Behörden verweisen auf eine wachsende Zahl von Vorfällen, bei denen Beschäftigte ohne hinreichende Sprachkenntnisse gezielt bloßgestellt würden. Juristinnen und Juristen heben hervor, dass die Abgrenzung zwischen zulässiger Satire und strafbarer Nachahmung hoheitlicher Tätigkeiten von den Umständen des Einzelfalls abhängt.
Terminierte Entscheidungen nannte das Gericht nicht. Zunächst stehen die Auswertung der Aufnahmen und Vernehmungen von Betroffenen im Vordergrund. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens prüfen kommunale Stellen nach eigenen Angaben, wie Betriebe und Personal besser vor vorgetäuschten Kontrollen geschützt werden können. In Hamburg wird zugleich diskutiert, wie echte Kontrollen für die Öffentlichkeit erkennbarer gemacht werden, ohne die Arbeit der Lebensmittelüberwachung zu beeinträchtigen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).