Die Polizei Hamburg bereitet für die Halloween‑Nacht am 31. Oktober 2026 einen verstärkten Einsatz vor, zu dem auch der Einsatz von Drohnen gehört. Anlass sind nach Angaben der Behörde öffentliche Aufrufe zu Demonstrationen und vereinzelte Drohungen mit Plünderungen. Ziel sei es, die Lage frühzeitig zu überblicken und bei Störungen rasch zu reagieren, teilte die Polizei Hamburg am Donnerstag mit.
Die Drohnen sollen vor allem zur Lagebeobachtung eingesetzt werden. Nach Polizeiangaben dienen Luftaufnahmen der Koordination von Einsatzkräften an stark frequentierten Orten. Personenbezogene Daten würden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erhoben, ausgewertet und gespeichert; die Nutzung des Bildmaterials sei zweckgebunden und zeitlich begrenzt. Konkrete Einsatzorte nannte die Behörde nicht, verwies aber auf Erfahrungswerte früherer Halloween‑Einsätze.
Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt die geplante Ausweitung der technischen Mittel und fordert sichtbare Präsenz, um möglichen Gewalttätern die Grenzen aufzuzeigen. Einsatzkräfte würden in der Halloween‑Nacht erfahrungsgemäß an Bahnhöfen, in Einkaufszonen und an bekannten Treffpunkten gebündelt, heißt es in einer aktuellen Stellungnahme. Parallel laufen behördenübergreifende Abstimmungen mit der Hamburger Feuerwehr und dem Landeskriminalamt.
Datenschutz‑ und Bürgerrechtsgruppen mahnen Transparenz bei luftgestützter Überwachung an. Gefordert werden klare Angaben zu Einsatzdauer, Speicherfristen und zu unabhängigen Kontrollen. In der Bürgerschaft waren entsprechende Fragen in den vergangenen Jahren wiederholt Thema; die Senatsantworten betonten operative Notwendigkeit und rechtliche Schranken zugleich. Die Polizei verweist darauf, dass Drohnen keine flächendeckende Überwachung ersetzen, sondern lagebezogen und punktuell eingesetzt werden.
Rechtlich bleibt es bei den bekannten Grundsätzen: Versammlungen sind anzeigepflichtig und stehen unter dem Schutz des Grundgesetzes, sofern sie friedlich verlaufen. Platzverweise, Identitätsfeststellungen oder Zwangsmittel dürfen nur auf Basis der jeweiligen Einsatzlage und der einschlägigen Ermächtigungsgrundlagen angeordnet werden. Für die Bevölkerung gilt zudem, dass verkleidete Veranstaltungen und Feiern zulässig sind, Straftaten wie Sachbeschädigungen, Angriffe auf Einsatzkräfte oder Plünderungen jedoch konsequent verfolgt werden.
Die Innenbehörde kündigte eine nachgelagerte Lagebilanz an. Darin sollen unter anderem die Zahl der eingesetzten Kräfte und Drohnen, die wesentlichen Einsatzschwerpunkte sowie festgestellte Straftaten aufgeführt werden. Die Polizei Hamburg betonte, sie strebe eine ruhige Halloween‑Nacht an und setze dabei auf Prävention, Kommunikation und konsequentes Einschreiten, wo es erforderlich ist. Stand der Informationen ist der 23. Oktober 2026.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).