Die Staatsanwaltschaft Hamburg verzeichnet mehr als 100.000 offene Ermittlungsverfahren. Das meldeten am 3. Oktober 2026 NDR und Tagesschau unter Berufung auf aktuelle Angaben aus der Justizverwaltung. Demnach ist der Rückstand in den vergangenen Monaten deutlich gewachsen – obwohl die Zahl der neu eingehenden Verfahren zuletzt gesunken ist. Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz bestätigte die Entwicklung und verwies auf laufende Reformen.
Bereits zum Jahresende 2025 waren die Bestände stark gestiegen. Der Hamburgische Richterverein hatte am 6. Februar 2026 in einer Presseerklärung von einer „besorgniserregenden Entwicklung“ gesprochen und wachsendem Druck in Ermittlungs- und Geschäftsstelle berichtet. Seither habe sich der Rückstand weiter aufgebaut. Nach Darstellung der Justizverwaltung gehen in Hamburg jährlich mehrere Hunderttausend Ermittlungsverfahren ein; der Bestand schwanke je nach Stichtag und Zählweise.
Als Ursachen werden vor allem Personalmangel in den Geschäftsstellen, hohe Zuweisungen aus der Polizei und eine erhöhte Arbeitsdichte in bestimmten Deliktsbereichen genannt. Hinzu kommen Nachwirkungen früherer Umstellungen. Die Justizverwaltung verweist auf Gegenmaßnahmen: Die Gemeinsame Eingangs- und Bearbeitungsstelle von Polizei und Staatsanwaltschaft soll Abläufe bündeln, die elektronische Akte wird flächendeckend eingeführt. Zudem sind zusätzliche Stellen angekündigt. Konkrete Starttermine für alle geplanten Personalaufstockungen und deren messbare Entlastungswirkung liegen der Öffentlichkeit jedoch noch nicht vollständig vor; ein Zeitplan zur Rückstandsreduzierung sei innerhalb der kommenden Wochen avisiert worden.
Praktisch und rechtlich sind die Folgen erheblich. Längere Bearbeitungszeiten verzögern Ermittlungen und können Betroffenenrechte beeinträchtigen; in Einzelfällen steigt das Risiko von Verjährungen. Gerichte und Staatsanwaltschaften sind nach der Strafprozessordnung zur beschleunigten Verfahrensführung verpflichtet. Bei anhaltend hohen Beständen drohen zusätzliche Kosten und Korrekturlasten, etwa durch Wiedereinsetzungen oder Entschädigungen wegen überlanger Verfahren.
Die Zahlenbasis unterscheidet sich je nach Quelle in Stichtag und erfassten Verfahrensarten. Für die Einordnung ist entscheidend, ob nur Strafsachen der Staatsanwaltschaft Hamburg oder auch andere Verfahren berücksichtigt werden. Ungeachtet dieser methodischen Differenzen zeichnen NDR und Tagesschau übereinstimmend das Bild eines stark gewachsenen Rückstands.
In der Bürgerschaft fordern Vertreterinnen und Vertreter aus Koalition und Opposition kurzfristige Entlastungen in den Geschäftsstellen und strukturelle Verbesserungen bei Zuweisung und Priorisierung. Die Justizverwaltung kündigte an, dem Parlament zeitnah konkrete Zahlen zur Personalverstärkung vorzulegen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).