Politik

Haushaltsausschuss startet Schlussberatungen zum Bundeshaushalt 2027

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 6. November 2026 die Schlussberatungen zum Etat 2027 aufgenommen. Beschlussempfehlungen für das Plenum sollen in den kommenden Tagen vorbereitet werden.

Kurzmeldung

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 6. November 2026 die Schlussberatungen zum Bundeshaushalt 2027 aufgenommen. Grundlage ist der Regierungsentwurf, den der Bundestag in erster Lesung beraten und an das federführende Gremium überwiesen hatte. Der Ausschuss kündigte an, in den kommenden Tagen Beschlussempfehlungen für das Plenum zu erarbeiten.

Inhaltliche Schwerpunkte sind die ausgabenstarken Einzelpläne, darunter der des Bundestages sowie die Ressorts Arbeit und Soziales und Verteidigung. Der Entwurf sieht zudem höhere Zinsausgaben vor als im laufenden Jahr. Der Bundesrechnungshof hat zu den Einzelplänen Analysen vorgelegt und auf Risiken und Unsicherheiten hingewiesen. Diese Bewertungen fließen in die Beratungen ein, bleiben jedoch Empfehlungen; die Entscheidung liegt beim Parlament.

Formell folgt auf die Ausschussberatungen die Vorlage einer Beschlussempfehlung und eines Berichts an das Plenum. Dort ist im November die abschließende Beratung in dritter Lesung mit der Feststellung des Haushaltsgesetzes vorgesehen. Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf sind möglich, etwa durch Änderungsanträge, Umschichtungen zwischen Titeln und die Festlegung von Verpflichtungsermächtigungen. Entscheidungen über Mittelansätze müssen mit Datum und Begründung in den Beschlussunterlagen dokumentiert werden.

Der Ablauf entspricht dem üblichen Haushaltsverfahren: Einbringung durch die Bundesregierung, erste Lesung im Bundestag, Beratungen im Haushaltsausschuss mit Beteiligung der Fachausschüsse und abschließende Beschlussfassung im Plenum. Der Haushaltsausschuss nimmt dabei eine zentrale Rolle ein, weil er die finanziellen Auswirkungen ressortübergreifend abwägt und die Einzelpläne auf Konsistenz und Tragfähigkeit prüft. Stellungnahmen des Bundesrechnungshofs dienen als Prüfgrundlage, ersetzen aber keine parlamentarische Entscheidung.

Mit der Feststellung des Haushaltsgesetzes legt der Bundestag die verbindlichen Ausgabenobergrenzen für 2027 fest und bestimmt die finanzpolitische Ausrichtung des Bundes für das kommende Jahr. Die Umsetzung erfolgt anschließend durch das Bundesfinanzministerium und die Ressorts im Rahmen der bewilligten Einzelpläne. Bis zur Schlussabstimmung bleiben Anpassungen möglich, sofern sie im Ausschuss beschlossen und vom Plenum bestätigt werden.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

Anzeige

Aus dem PHOTRA-Netzwerk