Die Stadt Heidenheim hat am 6. Oktober 2026 ein Hanfgeschäft in der Innenstadt geschlossen und die Räume versiegelt. Anlass war eine Durchsuchung durch die Polizei im Zuge von Ermittlungen der Rauschgiftermittlungsgruppe. Nach Angaben der Stadtverwaltung und des Polizeipräsidiums Ulm steht der Verdacht im Raum, dass in dem Laden neben legalen Hanfprodukten auch illegale Drogen verkauft wurden. Unter den mutmaßlichen Käufern könnten nach bisheriger Einschätzung auch Minderjährige gewesen sein.
Die Polizei teilte mit, bei dem Einsatz seien Cannabisprodukte und weitere betäubungsmittelrechtlich relevante Substanzen sichergestellt worden. Konkrete Angaben zum Umfang der Funde, zu Beschuldigten oder zu Festnahmen machten die Ermittler bislang nicht. Die Gewerbeaufsicht ordnete unmittelbar nach dem Einsatz die Schließung des Geschäfts an und ließ die Räume versiegeln. Die Stadt Heidenheim begründete das Vorgehen mit dem Schutz Minderjähriger und der Sicherung der Ermittlungen.
Die Einordnung des Verdachts ist rechtlich vielschichtig. Der unerlaubte Verkauf von Cannabis außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Strukturen bleibt verboten; die Abgabe an Minderjährige ist nach dem Konsumcannabisgesetz strafbar. Für andere in Rede stehende Betäubungsmittel gelten die Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes. Ordnungsrechtlich kann die Stadt bei gravierenden Verstößen gegen den Gewerbebetrieb einschreiten, bis hin zur vorläufigen Schließung. Ob darüber hinaus gewerberechtliche Auflagen verletzt wurden, wird geprüft.
Die Ermittlungen liegen bei der Rauschgiftermittlungsgruppe des Polizeipräsidiums Ulm. Behördenvertreter betonten, man werde erst nach weiterer Auswertung der Beweise über Details informieren. Auch zur Dauer der Versiegelung machte die Stadt bislang keine Angaben. Der Fall hat in Heidenheim rasch Aufmerksamkeit erregt; regionale Medien wie der SWR und überregionale Formate der Tagesschau berichten unter Berufung auf Polizeiangaben und eine Mitteilung der Stadt.
Offen bleibt derzeit, welche strafrechtlichen Konsequenzen sich für Betreiber oder Mitarbeitende des Hanfgeschäfts ergeben könnten und ob Kontrollen vergleichbarer Läden in der Region intensiviert werden. Die Stadt kündigte an, über nächste Schritte zu informieren, sobald belastbare Erkenntnisse vorliegen. Bis dahin bleibt die Schließung als vorläufige Maßnahme bestehen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).