Kurzmeldung
Hessen hat die Altersgrenze für den aktiven Einsatzdienst in der Freiwilligen Feuerwehr angehoben: Seit Februar 2026 erlaubt das Kommunales Flexibilisierungsgesetz auf Antrag den Verbleib bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres, sofern die gesundheitliche Eignung vorliegt. Aus Feuerwehren wird berichtet, ältere Einsatzkräfte brächten oft Erfahrung und Ruhe ein und stärkten Ausbildung und Führung.
Auch in Baden-Württemberg wird eine Anhebung vorbereitet. Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Feuerwehrgesetzes liegt im Landtag; das Innenministerium begründet die Initiative mit Personalbindung und dem Wunsch, Erfahrungswissen länger zu nutzen. Konkrete Ausgestaltung, Fristen und Antragswege würden landesrechtlich geregelt.
Die Schritte reagieren auf demografische Veränderungen und lokale Engpässe bei der Tagesalarmbereitschaft. Kurzfristig können Kommunen eingespielte Kräfte halten; langfristig sind ergänzende Maßnahmen nötig – etwa bei Ausbildung, Prävention und medizinischer Vorsorge. Feuerwehrverbände und Unfallkassen betonen, dass die Altersgrenze allein die Einsatzfähigkeit nicht garantiert. Verbindlich bleibt die individuelle Tauglichkeit; regelmäßige, altersgerechte Untersuchungen werden angeraten.
Die rechtlichen Details unterscheiden sich zwischen den Ländern. In Hessen regelt das Kommunales Flexibilisierungsgesetz Antrags- und Prüfverfahren. Hinweise der Unfallkasse Hessen erläutern Eignungsanforderungen und Übergänge. In Baden-Württemberg ist im parlamentarischen Verfahren noch zu klären, welche Aufgabenprofile für ältere Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr vorgesehen werden, etwa ob Schwerpunkte im Führungsdienst, in der Ausbildung oder in unterstützenden Funktionen ohne Atemschutzeinsatz liegen sollen.
Zugleich wird über Übergangsregelungen diskutiert. In einigen Fällen könnten Mitglieder, die bereits in die Alters- und Ehrenabteilung gewechselt sind, unter Bedingungen in den Einsatzdienst zurückkehren. Entscheidend bleibt, dass solche Rückkehr nur nach aktueller Eignungsfeststellung möglich ist.
Die Debatte zeigt einen breiten politischen Konsens, ältere Ehrenamtliche stärker einzubinden. Kritische Stimmen aus Arbeitsschutz und Medizin mahnen, klare Grenzen für besonders belastende Tätigkeiten – etwa unter schwerem Atemschutz – festzulegen. Konsensfähig erscheint, Aufgaben stärker nach individueller Leistungsfähigkeit zuzuschneiden. Damit könnten Erfahrung und Routine der Älteren gesichert werden, ohne Sicherheit und Gesundheitsschutz im Einsatzdienst zu gefährden.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).