Kurzmeldung
In Bamberg ist bei Renovierungsarbeiten in einer Mietwohnung des ehemaligen Domherrenhofs eine historische Wandmalerei freigelegt worden. Der Fund wurde am 8. Oktober 2026 hinter einer Raufasertapete entdeckt und umgehend der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Bamberg gemeldet. Sichtbar ist derzeit ein Abschnitt von rund 120 × 170 Zentimetern. Nach erster fachlicher Einschätzung handelt es sich um eine Arbeit aus der Frühneuzeit; eine gesicherte Datierung steht noch aus und soll über Laboruntersuchungen erfolgen.
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hat Soforthilfe in Höhe von 24.000 Euro zugesagt. Damit sollen akute Gefährdungen abgewendet und konservatorische Erstmaßnahmen finanziert werden, etwa die Stabilisierung lockerer Malschichten, die Sicherung von Putzkanten sowie eine klimaverträgliche Abdeckung. Stadt und Denkmalpflege begleiten die nächsten Schritte und stimmen die Maßnahmen mit den Eigentümerinnen und Eigentümern ab.
Parallel werden wissenschaftliche Untersuchungen vorbereitet. Geplant sind eine Fotodokumentation, mikroskopische und chemische Analysen der Bindemittel und Pigmente, eine Schichtenfolgeprüfung sowie die Klärung möglicher Freilegungsgrenzen. Erst auf dieser Basis entscheiden die Beteiligten, ob weitere Partien der Wandmalerei freigelegt werden und welches Restaurierungsziel sinnvoll ist. Die städtische Denkmalpflege kündigte an, auch angrenzende Wandflächen systematisch zu überprüfen, um das gesamte Befundgefüge zu erfassen.
Der Fund gilt als denkmalpflegerisch bedeutsam, weil historische Wohnraumausstattungen häufig durch spätere Überformungen verdeckt sind. Die nun sichtbaren Fragmente erlauben Rückschlüsse auf die ursprüngliche Gestaltung des Bauwerks und seine Nutzungsgeschichte. Für die Beteiligten stellen sich drei vorrangige Aufgaben: kurzfristige Sicherung gegen Klimaeinflüsse und mechanische Belastungen, fachliche Abklärung von Technik und Alter der Malerei sowie die Finanzierung der nächsten Arbeitsschritte.
Aussagen zur endgültigen Datierung, zum ikonografischen Programm und zum Umfang möglicher Freilegungen bleiben bis zum Vorliegen der Laborergebnisse ausdrücklich vorbehalten. Ergebnisse der Untersuchungen sollen nach Abschluss veröffentlicht und mit der Öffentlichkeit kommuniziert werden. Bis dahin steht die Substanzerhaltung im Vordergrund, um spätere restauratorische Entscheidungen reversibel und nachprüfbar zu halten.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).