Kurzmeldung
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat Eckpunkte für ein Investitionsschutzgesetz vorgelegt, das die Hürden für die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände anhebt. Das Bundesinnenministerium bestätigte die Pläne mehreren Nachrichtenagenturen. Hintergrund ist der bundespolitische Streit über mögliche Eingriffe in private Wohnungsunternehmen, der durch die Debatte in Berlin zusätzlichen Druck erhalten hat.
Nach den vorgelegten Eckpunkten sollen Entschädigungen bei Enteignungen grundsätzlich in Geld und zum Verkehrswert erfolgen. Vergesellschaftungsverfahren würden zudem bundeseinheitlich geregelt, einschließlich Zuständigkeiten und Prüfkriterien. Landesgesetze mit abweichend niedrigeren Schwellen für Eingriffe in Privateigentum sollen begrenzt werden. Medien berichten darüber hinaus von einer Orientierung am Zuschnitt großer Wohnungskonzerne; als Referenzgröße wird eine Bestandsgröße von etwa 10.000 Wohnungen genannt. Ein ausformulierter Gesetzentwurf liegt noch nicht vor.
Die Bundesregierung begründet das Vorhaben mit dem Schutz des Investitionsstandorts und mit mehr Rechts- und Planungssicherheit für Wohnungsunternehmen und Kapitalgeber. Befürworter verweisen auf die aus ihrer Sicht dämpfenden Effekte pauschaler Vergesellschaftungsdrohungen auf Neubau und Modernisierung. Kritiker warnen dagegen vor einem Eingriff in Länderkompetenzen und vor einer politischen Vorwegnahme laufender Entscheidungsprozesse in Berlin. Sie sehen verfassungsrechtliche Risiken, insbesondere bei der Ausgestaltung von Entschädigungsregeln und Schwellenwerten.
In Berlin wird seit Längerem über Wege zur Überführung großer privater Bestände in öffentliche oder gemeinschaftliche Trägerschaft gestritten. Initiativen und Teile der Landespolitik fordern, Wohnungsknappheit und Preisdruck auch über Vergesellschaftungen zu begegnen. Auf Bundesebene wird dem nun einheitlicher Regelungsrahmen entgegengesetzt, der nach Darstellung des Bundesinnenministeriums bundesweit gleiche Maßstäbe setzen und Standortnachteile vermeiden soll.
Sollte aus den Eckpunkten ein Gesetzentwurf hervorgehen, sind Auseinandersetzungen vor den Verfassungs- und Verwaltungsgerichten wahrscheinlich. Streitpunkte dürften die konkrete Bestimmung des Verkehrswerts, mögliche Übergangsfristen, die Abgrenzung zu bereits geltenden Landesregelungen sowie die Auswirkungen auf kommunale Handlungsspielräume sein. Das Bundesinnenministerium kündigte an, die Eckpunkte in der Bundesregierung abzustimmen und anschließend einen Entwurf vorzulegen. Ein Zeitplan für das Kabinett oder das parlamentarische Verfahren wurde zunächst nicht genannt.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).