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Innenministerin Finke löscht Ministeriumsbeitrag nach Forderung der Linken

Schleswig-Holsteins Innenministerin Magdalena Finke hat am 1. Oktober 2026 einen Instagram-Beitrag des Innenministeriums entfernen lassen, nachdem die Berliner Linke eine Unterlassungsverpflichtungserklärung verlangt hatte. Die CDU stellt sich hinter Finke; die Linke prüft weitere Schritte.

Schleswig-Holsteins Innenministerin Magdalena Finke (CDU) hat am 1. Oktober 2026 einen Beitrag vom offiziellen Instagram-Account des Innenministeriums löschen lassen. Zuvor hatte der Berliner Landesverband der Partei Die Linke eine Unterlassungsverpflichtungserklärung gefordert. Das Innenministerium bestätigte den Eingang des anwaltlichen Schreibens und teilte mit, der Beitrag werde geprüft und vorerst nicht erneut veröffentlicht.

In dem gelöschten Beitrag kritisierte Finke politische Positionen der Linken in Berlin. Dabei fielen Formulierungen, die Bezüge zu Clan-Strukturen, antisemitische Tendenzen und ein belastetes Verhältnis zu Sicherheitsbehörden nahelegten. Nach Berichten der Deutschen Presse-Agentur bewertete das Innenministerium Teile der Wortwahl als zugespitzt. Die Linke in Berlin erklärte, das Schreiben sei eine Reaktion auf wiederholte Vorwürfe gegenüber Parteimitgliedern; man prüfe weitere rechtliche Schritte, falls keine Unterlassung abgegeben werde.

Die CDU in Schleswig-Holstein stärkte Finke öffentlich den Rücken und übernahm wesentliche Kritikpunkte auf eigenen Kanälen. Landespolitiker betonten die Verantwortung gegenüber staatlichen Institutionen und die Pflicht, auf Risiken für die innere Sicherheit hinzuweisen. Zugleich verwiesen Vertreterinnen und Vertreter der CDU auf die Notwendigkeit sorgfältiger rechtlicher Prüfung, wenn politische Auseinandersetzungen Persönlichkeitsrechte berühren könnten.

Rechtlich steht im Raum, ob die beanstandeten Aussagen die Grenze zur unzulässigen Diffamierung überschreiten. Zudem wäre in einem möglichen Verfahren zu klären, in welchem Umfang Mitglieder einer Landesregierung amtliche Kommunikationskanäle für parteipolitische Bewertungen nutzen dürfen. Das Innenministerium in Kiel erklärte, wegen der laufenden Prüfungen würden derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt.

Der Vorgang fällt in eine Phase erhöhter politischer Auseinandersetzungen in Berlin nach der Wahl 2026. Beobachter verweisen darauf, dass scharfe Tonlagen in sozialen Medien das Risiko rechtlicher Auseinandersetzungen erhöhen, wenn zugespitzte Bewertungen als Tatsachenbehauptungen verstanden werden. Eine gerichtliche Klärung liegt bislang nicht vor; der weitere Verlauf hängt von möglichen Anträgen der Linken und einer etwaigen Reaktion des Ministeriums ab.

Unabhängig vom Ausgang setzt der Fall ein Signal für die Kommunikationspraxis in Ressorts: Die Abgrenzung zwischen sachlicher Amtsinformation und parteipolitischer Zuspitzung bleibt heikel, zumal amtliche Accounts einen besonderen Vertrauensvorschuss genießen. Für Ministerien gilt daher eine gesteigerte Sorgfaltspflicht bei Formulierungen, die Einzelpersonen oder Parteien betreffen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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