Bayern

Jedes siebte Unternehmen in Bayern bietet Suchtprävention an

Laut einer neuen Erhebung des Bayerischen Gesundheitsministeriums verfügt rund jedes siebte Unternehmen in Bayern über Angebote zur betrieblichen Suchtprävention. Der Freistaat will Förderung und Beratung ausbauen.

Rund jedes siebte Unternehmen in Bayern hat bereits Angebote zur betrieblichen Suchtprävention etabliert. Das teilte das Bayerische Gesundheitsministerium am 23. September 2026 mit und veröffentlichte erste Ergebnisse einer landesweiten Erhebung. Begründet wird der Ausbau mit den gesundheitlichen Belastungen und den messbaren Produktivitätsverlusten durch Suchterkrankungen in Betrieben.

Die Umfrage wurde im Auftrag des Ministeriums durchgeführt und vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit koordiniert. Fachliche Grundlagen stammen aus einer 2024 erstellten Expertise des Instituts INIFES. Laut Ministerium reicht das Spektrum der Maßnahmen von Informationsangeboten und internen Ansprechstellen über betriebliche Beratung bis zu Kooperationen mit regionalen Suchthilfeträgern.

Für die praktische Umsetzung verweist die Staatsregierung auf zwei Stützen: den 2026 aufgelegten Präventionsfonds zur finanziellen Förderung sowie die BGF-Koordinierungsstelle Bayern als Schnittstelle für Beratung und Vernetzung, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Konkrete gesetzliche Änderungen wurden nicht angekündigt; die bisherigen Schritte liegen im Bereich von Förderung, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit.

Nach Angaben des Ministeriums zeigen sich deutliche Unterschiede nach Betriebsgröße. Größere Unternehmen verfügen häufiger über strukturierte Programme mit klaren Abläufen, während kleinere Betriebe vor allem Basisinformationen bereitstellen und bei Bedarf an externe Beratungsstellen verweisen. Als Querschnittsaufgaben nennt die Staatsregierung die Sicherung von Vertraulichkeit, klare Zuständigkeiten im Betrieb und belastbare Finanzierungswege.

Inhaltlich setzt die Strategie auf abgestufte Prävention: Information und Sensibilisierung, Früherkennung durch geschulte Führungskräfte und Ansprechpersonen sowie niedrigschwellige, vertrauliche Beratung. In die Umsetzung eingebunden werden betriebliche Akteurinnen und Akteure wie Betriebsräte und Betriebsärztinnen und Betriebsärzte; als externe Partner sind unter anderem Krankenkassen und regionale Suchthilfeträger vorgesehen. Problematischer Alkoholkonsum und exzessive Mediennutzung werden als derzeit besonders relevante Themenfelder benannt.

Die heute veröffentlichten Umfragebefunde dienen nach Ministeriumsangaben als Grundlage für die weitere Abstimmung mit Partnern in der Arbeitswelt. Ziel ist es, bestehende Netzwerke zu stärken, Lücken im Angebot kleiner und mittlerer Betriebe zu schließen und Doppelstrukturen zu vermeiden. Der zeitliche Rahmen für zusätzliche Maßnahmen wurde nicht konkretisiert; das Ressort kündigte an, Ergebnisse und Empfehlungen fortlaufend mit Praxispartnern zu evaluieren.

Redakteurin: Clara Simonichek (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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