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Juli Zeh beantragt Entlassung aus dem Brandenburger Verfassungsrichteramt

Die Schriftstellerin und Juristin Juli Zeh hat laut Medienberichten ihre vorzeitige Entlassung als ehrenamtliche Richterin am Verfassungsgericht des Landes Brandenburg beantragt.

Potsdam, 28. Oktober 2026 — Die Schriftstellerin und Juristin Juli Zeh hat nach übereinstimmenden Medienberichten ihre vorzeitige Entlassung als ehrenamtliche Richterin am Verfassungsgericht des Landes Brandenburg beantragt. Das Schreiben ging demnach an die Präsidentin des Landtags Brandenburg, Ulrike Liedtke. Zehs reguläre Amtszeit würde erst 2029 enden.

Als Grund nannte Zeh laut einem Bericht der Märkischen Allgemeine Zeitung berufliche Verpflichtungen. Dem Blatt zufolge befindet sie sich derzeit auf Lesereise zu ihrem neuen Roman „Pony Show“, was die Arbeitsbelastung deutlich erhöhe. Weder Zeh noch der Landtag äußerten sich auf Anfrage zunächst unmittelbar. Auch der Tagesspiegel und der Deutschlandfunk berichteten über den Entlassungsantrag.

Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg entscheidet über Streitigkeiten zwischen Landesorganen, über Normenkontrollen und Grundrechtsfragen. Die Richterinnen und Richter sind ehrenamtlich tätig. Zeh war im Dezember 2018 auf Vorschlag der SPD mit breiter Mehrheit vom Landtag Brandenburg gewählt und im Januar 2019 vereidigt worden. In ihrer bisherigen Amtszeit war sie an mehreren Entscheidungen des Gerichts beteiligt.

Die Entlassung und eine mögliche Nachbesetzung regelt das Verfassungsgerichtsgesetz. Formell erfolgt die Entlassung über den Landtag, vertreten durch dessen Präsidentin. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Ehrenamts ist für die Nachfolge eine Wahl im Parlament mit der in der Landesverfassung vorgesehenen Mehrheit erforderlich. Fraktionen bereiten nach Informationen aus Potsdam Beratungen über das weitere Verfahren vor.

Unmittelbare Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit des Gerichts sind nicht bekannt. Entscheidungen können von den verbleibenden Mitgliedern getroffen werden, bis eine Nachfolge gewählt und vereidigt ist. In Brandenburg wird das Modell ehrenamtlich tätiger Verfassungsrichterinnen und -richter seit Jahren mit Blick auf Unabhängigkeit, Bindung an den Justizalltag und gesellschaftliche Verankerung diskutiert; der aktuelle Personalwechsel dürfte diese Debatte erneut beleben. Konkrete Folgen für laufende Verfahren wurden bislang nicht benannt.

Die Berichte über den Entlassungsantrag stützen sich auf Veröffentlichungen der Märkischen Allgemeine Zeitung, des Tagesspiegels und des Deutschlandfunks. Eine offizielle Mitteilung des Landtags lag am Morgen nicht vor.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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