Das Bundeskabinett hat am 23. September 2026 einen Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums beschlossen, der die Belegausgabepflicht neu regelt: Die pauschale Ausgabe von Papierkassenbons soll entfallen, stattdessen müssen Betriebe ab dem 1. Januar 2028 einen digitalen Kassenbon anbieten. Ziel sind weniger Papieraufkommen, geringerer Verwaltungsaufwand und mehr Transparenz bei Bargeschäften. Der Entwurf ändert dazu Bestimmungen der Abgabenordnung und knüpft an bestehende Vorgaben zur Sicherung elektronischer Aufzeichnungen an.
Nach der Vorlage sollen digitale Belege der Regelfall werden. Händler müssen demnach die Möglichkeit eröffnen, Kassenbons elektronisch zu erhalten; wie genau der Empfang erfolgt, bleibt offen und soll durch untergesetzliche Regeln präzisiert werden. Papierbelege sind weiterhin möglich, aber nicht mehr verpflichtend für jeden Vorgang. Ausnahmen von der Pflicht, einen digitalen Kassenbon bereitzustellen, kann die Bundesregierung laut Entwurf per Rechtsverordnung festlegen, etwa bei technischen oder wirtschaftlichen Härtefällen.
Das Bundesfinanzministerium verweist auf einen erwarteten Beitrag zur Bekämpfung von Steuerbetrug, weil digitale Belege und gesicherte Kassendaten Prüfungen erleichtern. Zugleich räumt es Umstellungsaufwand ein. Der Handelsverband Deutschland kritisiert den Gesetzentwurf als zusätzlichen Kosten- und Administrationsblock für den Einzelhandel. Aus Sicht des Verbands drohen Investitionen in Kassensoftware und Schnittstellen sowie fortlaufende Supportkosten. Der Verband fordert, die Belegausgabepflicht grundsätzlich zu entschlacken und Rechtssicherheit bei Datenschutz und Kundenkommunikation zu schaffen.
Offen sind Details zur praktischen Umsetzung: Welche Formate als digitaler Kassenbon gelten, wie Händler verschiedene Empfangswege (etwa per QR-Code oder App) bereitstellen sollen und wie Nachweise in Kassen- und Warenwirtschaftssysteme einzubinden sind. Ebenfalls zu regeln sind Datenschutzfragen bei der Übermittlung, insbesondere wenn Kundendaten verarbeitet würden. Der Entwurf betont, dass die Entscheidung über den Empfangsweg beim Kunden liegen soll.
Das parlamentarische Verfahren beginnt nun im Bundestag; anschließend befasst sich voraussichtlich auch der Bundesrat. Änderungen sind möglich. Der Kabinettsbeschluss 23. September 2026 markiert den Start der Beratungen, der geplante Beginn der Neuregelung bleibt der 1. Januar 2028. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens gelten die bisherigen Regeln zur Belegausgabepflicht fort.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).