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Kabinett beschließt Pflegereform – 350.000 Angehörige in Niedersachsen im Fokus

Das Bundeskabinett hat das Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen. In Niedersachsen leisten nach NDR-Angaben rund 350.000 Menschen Pflege zu Hause – ein Milliardenwert an unbezahlter Arbeit.

Die Bundesregierung hat das Pflegeneuordnungsgesetz im Kabinett beschlossen. Nach der Ankündigung des Bundesgesundheitsministeriums sollen Leistungen leichter digital zugänglich werden, Dynamisierungen greifen und Entlastungen für pflegende Angehörige ausgebaut werden. Für Niedersachsen ist das von unmittelbarer Bedeutung: Nach Recherchen des NDR pflegen dort rund 350.000 Menschen regelmäßig Angehörige zu Hause. (Stand: 6. Oktober 2026)

Daten des Robert Koch-Instituts und des Deutschen Zentrums für Altersfragen zeigen, dass in Deutschland der größte Teil der Pflege in Privathaushalten stattfindet. Der aktuelle Report Pflegebedürftigkeit 2026 des MD-Bund weist zugleich weiter steigende Leistungsbezüge aus der sozialen Pflegeversicherung aus. Daraus folgt ein anhaltend hoher Bedarf an informeller Unterstützung, den in Niedersachsen vor allem Familien tragen.

Ökonomisch ist diese Arbeit erheblich: Eine von Medien zitierte Berechnung der Hochschule Zittau-Görlitz schätzt den Gegenwert unbezahlter Pflege – auf Basis von Mindestlohnansätzen – auf einen dreistelligen Milliardenbetrag pro Jahr. Solche Bewertungen sind Modellrechnungen und keine amtlichen Statistiken; sie verdeutlichen jedoch das Ausmaß der Ressource, auf die das Pflegesystem angewiesen ist.

Die Belastungen sind gut belegt. Erhebungen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK zeigen, dass Angehörigenpflege häufig mit reduzierter Erwerbstätigkeit, Einkommenseinbußen und psychischem Stress einhergeht. Fachverbände und Forschende fordern seit Längerem verlässliche Entlastungsangebote: leichterer Zugang zu ambulanter Unterstützung, flexiblere Arbeitszeiten, Auszeiten mit Lohnersatz sowie bessere Absicherung von Rentenansprüchen. Auch die im Gesetzespaket vorgesehenen digitalen Vereinfachungen können nach Einschätzung aus der Praxis nur wirken, wenn Beratung, Pflegeberatung und Kurzzeitpflegeplätze tatsächlich verfügbar sind.

Zu unterscheiden sind geprüfte Tatsachen und Zuschreibungen: Die Zahl von rund 350.000 pflegenden Angehörigen bezieht sich auf Niedersachsen und geht aus NDR-Recherchen sowie Landesangaben hervor. Bundesweite Milliardenwerte beruhen auf Bewertungsmodellen, deren Annahmen offengelegt werden sollten, bevor sie politisch als Bezugsgröße dienen. Der MD-Bund und das Robert Koch-Institut liefern verlässliche Trenddaten zur wachsenden Pflegebedürftigkeit, nicht jedoch zu monetären Schätzungen informeller Arbeit.

Mit dem Kabinettsbeschluss ist der parlamentarische Prozess eröffnet. Entscheidend wird sein, ob die geplanten Entlastungen pflegende Angehörige in Niedersachsen und bundesweit tatsächlich erreichen und ob Länder und Kommunen die notwendigen Strukturen für Beratung, Tages- und Kurzzeitpflege ausbauen. Andernfalls bleibt die zentrale Stütze der Versorgung im Verborgenen – mit hohen sozialen und ökonomischen Folgekosten.

Redakteurin: Clara Simonichek (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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