Politik

Kabinett bringt Zuckergetränkesteuer auf den Weg

Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2026 eine Formulierungshilfe zur Einführung einer Zuckergetränkesteuer beschlossen. Ein Gesetzentwurf soll nun ins Parlament.

Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2026 eine Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen zur Einführung einer Zuckergetränkesteuer beschlossen. Nach Angaben der Bundesregierung dient das Papier als Grundlage für einen Gesetzentwurf, der in den kommenden Wochen in den Bundestag eingebracht und anschließend vom Bundesrat beraten werden soll. Ziel der geplanten Abgabe ist es, den Konsum stark zuckerhaltiger Erfrischungsgetränke zu senken und Folgekosten ernährungsbedingter Erkrankungen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen.

In der politischen Vorabstimmung ist eine Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke vorgesehen, gestaffelt nach dem Zuckergehalt. Medien berichten über ein Zwei-Stufen-Modell mit einer möglichen Schwelle von fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter sowie Richtwerte, die einem Einstiegsbetrag von rund 0,26 Euro pro 100 Milliliter entsprechen würden. Verbindliche Tarifhöhen, Ausnahmen und der Starttermin sind jedoch nicht festgelegt und bleiben den parlamentarischen Beratungen vorbehalten. Die Bundesregierung ordnet das Vorhaben in den Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ein, das Maßnahmen zur Dämpfung künftiger Beitragssatzsteigerungen vorsieht.

Befürworter verweisen auf internationale Erfahrungen, wonach Abgaben auf zuckerhaltige Getränke den Zuckergehalt von Rezepturen senken und den Absatz kalorienreicher Produkte dämpfen können. Auch Gesundheitsorganisationen argumentieren, eine gezielte Preissteuerung könne das Risiko für Adipositas, Typ-2-Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen langfristig mindern und so die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung entlasten. Kritiker sprechen von einem unverhältnismäßigen Eingriff in Konsumentscheidungen und warnen vor zusätzlichen Belastungen einkommensschwächerer Haushalte. Zudem fordern sie transparente Regelungen, wofür die Einnahmen verwendet werden sollen.

Als nächste Schritte gelten die Ausarbeitung und Einbringung des Gesetzentwurfs in den Bundestag, die Beteiligung der Ressorts, die Verbändeanhörung und die Beratung im Gesundheitsausschuss. Erst danach entscheiden Bundestag und Bundesrat über die konkrete Ausgestaltung. Solange kein Gesetz verabschiedet ist, bleiben Zeitpunkt des Inkrafttretens, genaue Tarifstruktur, mögliche Ausnahmen für Produktgruppen sowie die Frage, ob kleinere Hersteller entlastet werden, offen.

Mit der Kabinettsentscheidung vom 14. Oktober 2026 beginnt das ordentliche Gesetzgebungsverfahren zur Zuckergetränkesteuer in Deutschland. Der weitere Verlauf hängt von der Mehrheitsbildung im Parlament und den Ergebnissen der Ausschussberatungen ab; eine Bewertung der Wirkungen ist erst nach Festlegung von Tarifen, Ausnahmen und einem Starttermin möglich.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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