Das Bundeskabinett hat am 5. November 2026 die Reform der Fahrschulausbildung auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung will den Erwerb des Pkw-Führerscheins günstiger, digitaler und bürokratieärmer gestalten, ohne die Verkehrssicherheit zu schwächen. Begleitend liegt eine Verordnung vor, die zentrale Neuerungen für die Ausbildung konkretisiert; die Vorlage geht nun in den Bundestag.
Kernpunkte sind die Öffnung für digitale Theorieangebote auch außerhalb der Fahrschulräume, der Abbau von Dokumentations- und Nachweispflichten für Fahrschulen sowie befristete Erprobungen neuer Praxisformate in der Ausbildung. Zudem sind redaktionelle Anpassungen des Fahrlehrergesetzes vorgesehen und eine präzisere Umsetzung jüngerer EU-Vorgaben zur Fahrerlaubnis. Die Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung beschreibt die rechtlichen Voraussetzungen für digitale Lernformen und die Qualitätssicherung. Das Bundesverkehrsministerium hatte Eckpunkte und Absichten bereits am 20. Mai 2026 erläutert.
Die Bundesregierung führt an, dass Bürokratierückbau und digitale Lehrmethoden die Kosten senken und die Ausbildung an heutige Lerngewohnheiten anpassen könnten. In Begleitpapieren nennt das Bundesverkehrsministerium potenzielle Einsparungen für Fahrschülerinnen und Fahrschüler sowie Entlastungen für Fahrschulen. Dabei betont es, Qualitätsstandards für Theorie und Praxis beizubehalten und gegebenenfalls anzupassen.
Kritik kommt aus der Linksfraktion und aus Reihen der Grünen sowie von Teilen der Fahrschulbranche. Abgeordnete der Linken warnen, eine starke Fokussierung auf Bezahlbarkeit dürfe nicht auf Kosten der Ausbildungsqualität gehen. Aus der Grünen-Fraktion werden Risiken für kleine Fahrschulen gesehen, falls Investitionen in digitale Angebote und Nachweispflichten ungleich verteilt würden. Branchenvertreter verweisen auf die Notwendigkeit klarer Vorgaben für die Anerkennung von Praxisstunden und für den Datenschutz in digitalen Formaten.
Das weitere Verfahren sieht eine erste Lesung im Bundestag und anschließende Beratungen im Verkehrsausschuss vor; Sachverständigenanhörungen sind möglich. Da Vollzug und Aufsicht in großen Teilen bei den Ländern liegen, nennt die Bundesregierung eine enge Abstimmung mit den Bundesländern und die Mitwirkung des Bundesrates als Voraussetzung für die Änderungen. Klärungsbedarf besteht insbesondere bei der konkreten Ausgestaltung von Qualitätsstandards für digitalen Unterricht, der Anerkennung von Praxisanteilen und der Staffelung von Übergangsfristen. Ein Termin für das Inkrafttreten hängt vom parlamentarischen Verlauf und der Einigung mit den Ländern ab.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).