Das Bundeskabinett hat am 28. Oktober 2026 zwei Verordnungen beschlossen, um Sicherheitsüberprüfungen in Teilen der kritischen Infrastruktur auszuweiten. Kern ist eine Neufassung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung. Zudem billigte die Bundesregierung eine Änderungsverordnung, nach der künftig auch technische Beschäftigte, die an der Warninfrastruktur für Krisen und Katastrophen in Landesrundfunkanstalten arbeiten, einer Sicherheitsüberprüfung unterliegen sollen.
Die Bundesregierung begründet den Schritt mit der seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine erhöhten Gefährdungslage. Ziel ist, Risiken durch Innentäter zu verringern und die Resilienz sicherheitsrelevanter Einrichtungen zu stärken. Konkret erweitert die Neufassung die Anwendungsfälle, in denen eine Sicherheitsüberprüfung verlangt werden kann, und präzisiert Kriterien für Umfang und Art der Prüfungen. Betroffen sein können demnach Tätigkeiten mit Zugang zu besonders sicherheitsempfindlichen Bereichen.
Rechtlich stützen sich die Verordnungen auf das bestehende Regelwerk zur Sicherheitsüberprüfung. Nach Regierungsangaben wird der Kreis der betroffenen Stellen erweitert und die Durchführung der Prüfungen genauer gefasst. Für die Praxis bedeutet dies, dass Verantwortliche in neu definierten Sektoren künftig vor einer Einstellung oder Versetzung häufiger eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung verlangen können, wenn dies zum Schutz wesentlicher Funktionen erforderlich ist.
Als Anlass verweist die Bundesregierung auf eine gestiegene Gefahr von Sabotage und Ausspähung insbesondere gegen kritische Infrastruktur. Der Verfassungsschutz hat in jüngsten Berichten wiederholt vor hybriden Bedrohungen gewarnt und gezielte Beeinträchtigungen von Energie-, Kommunikations- und Transportnetzen als mögliches Ziel beschrieben. Mehrere Länder und Betreiber diskutieren ergänzende Vorkehrungen, teils mit eigenen gesetzlichen Anpassungen.
Zu unterscheiden sind Tatsachen, Zuschreibungen und mögliche Folgen: Beschlossen wurde die Neufassung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung sowie eine flankierende Änderung mit Blick auf technische Beschäftigte an der Warninfrastruktur der Landesrundfunkanstalten. Die Bundesregierung ordnet dies als präventive Maßnahme gegen Sabotage ein. Welche Bereiche im Detail erfasst werden, welche Prüftiefe jeweils zur Anwendung kommt und welche Auswirkungen dies für betroffene Beschäftigte hat, wird durch die endgültigen Verordnungstexte, ihre Veröffentlichung und die nachfolgende Anwendungspraxis bestimmt. Zeitpunkte für Inkrafttreten ergeben sich erst mit der amtlichen Bekanntmachung.
Hintergrund bleibt, dass Sabotageabwehr und Geheimschutz in Deutschland seit 2022 politisch und administrativ aufgewertet wurden. Mit den nun beschlossenen Verordnungen will die Bundesregierung den rechtlichen Rahmen nachschärfen, ohne bestehende Zuständigkeiten der Sicherheitsbehörden oder Betreiber zu verändern.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).