Das Bundesverfassungsgericht verhandelt in Karlsruhe an diesem Montag, 12. Oktober 2026, und Dienstag, 13. Oktober 2026, in zwei Verfahren grundsätzliche Fragen zur Erbschaftsteuer. Der Erste Senat hat die Termine öffentlich angesetzt; eine Entscheidung wird üblicherweise erst Monate nach den mündlichen Verhandlungen veröffentlicht.
Am ersten Verhandlungstag geht es um die Gesetzgebungskompetenz und Grundlagen des Steuertarifs im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Zu prüfen ist, ob einzelne Regelungen – etwa zu Freibeträgen und zur Anpassung der Steuersätze – verfassungsgemäßen Anforderungen genügen. Das Verfahren berührt auch die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Ausgelöst wurde es durch einen Antrag der Bayerischen Staatsregierung, die in Teilen eine Überschreitung der Bundeskompetenzen rügt.
Am zweiten Tag steht die Verschonung von Betriebsvermögen im Mittelpunkt. Gegenstand ist insbesondere, ob die gesetzlichen Vergünstigungen beim Übergang von Unternehmen – unter anderem nach § 13a ErbStG – mit dem Gleichheitssatz vereinbar sind. Kritiker sehen in den Verschonungsregeln eine Bevorzugung sehr großer Vermögen. Befürworter verweisen auf die Sicherung von Liquidität, die Fortführung von Familienunternehmen und den Schutz von Arbeitsplätzen. Das Gericht wertet diese Positionen als vorgetragene Argumente der Beteiligten; es hat sich dazu nicht festgelegt.
Die Verhandlungen haben erhebliche praktische Reichweite. Je nach Ausgang könnten Nachfolgeplanungen in Familienunternehmen, steuerliche Belastungen und fiskalische Einnahmen spürbar betroffen sein. Bundestag und Bundesrat müssten bei einer erneuten Beanstandung des Gerichts zügig reagieren. Bereits frühere Entscheidungen aus Karlsruhe hatten dem Gesetzgeber Leitplanken für die Begünstigung von Betriebsvermögen gesetzt und Anpassungen erzwungen.
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt öffentlich; ein Urteilstermin wird gesondert bekannt gegeben. Bis dahin gelten die bestehenden Vorschriften fort. Steuerberater und Verbände beobachten die Verfahren aufmerksam, weil mögliche Neuregelungen Übergangsfristen, Vertrauensschutz und die Bewertung von Vermögen berühren könnten. Prognosen über die Richtung der Entscheidung wären zum jetzigen Zeitpunkt Spekulation.
Unabhängig vom Ausgang bleibt die politische Debatte um eine ausgewogene Erbschaftsteuer lebhaft. Während einige Länder mehr Rechtssicherheit und Bürokratieabbau fordern, drängen andere auf zielgenauere Verschonungsregeln. Der verfassungsrechtliche Rahmen, den Karlsruhe nun erneut absteckt, wird den Spielraum für künftige Änderungen bestimmen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).