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Kartellamt genehmigt Edeka-Übernahme von 178 Tegut-Märkten – 24 ausgenommen

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von 178 Tegut-Filialen durch Edeka mit Auflagen freigegeben. 24 Standorte sind für vier Jahre vom Erwerb ausgenommen.

Das Bundeskartellamt hat am 28. September 2026 die Übernahme von 178 Tegut-Märkten durch Edeka unter Auflagen freigegeben. 24 Standorte sind für vier Jahre vom Erwerb ausgenommen. Ohne diese Beschränkungen hätte der Zusammenschluss in einzelnen regionalen Absatzmärkten den Wettbewerb spürbar geschwächt, teilte die in Bonn ansässige Behörde mit.

Die Entscheidung folgt einer seit März 2026 laufenden Fusionskontrolle. Das Amt untersuchte regionale Absatzmärkte und die Beschaffungsseite, befragte Lieferanten und Hersteller und wertete mehrere Warengruppen aus. Auf den Beschaffungsmärkten attestierten die Wettbewerbshüter Edeka zwar eine starke Stellung, der zusätzliche Anteil durch Tegut erhöhe das bundesweite Beschaffungsvolumen jedoch um weniger als 0,4 Prozentpunkte. Daraus leitete das Amt keinen eigenständigen Untersagungsgrund auf der Beschaffungsseite ab. Ausschlaggebend waren Risiken für den lokalen Wettbewerb auf der Absatzseite.

Die Auflagen umfassen neben dem vierjährigen Verzicht auf den Erwerb der 24 benannten Standorte auch das Verbot, Anschlussmietverträge für die entsprechenden Flächen abzuschließen. Damit sollen Zeitfenster geschaffen werden, in denen alternative Betreiber gefunden werden können. Die Behörde betonte, die Nebenbestimmungen legten nicht fest, wer die Märkte künftig führen werde. Welche Folgen sich für die Belegschaften ergeben, hängt von späteren Betreiberentscheidungen ab; grundsätzlich gilt bei einem Betriebsübergang der arbeitsrechtliche Schutz nach § 613a BGB.

Die Freigabe erfasst den Großteil der zuvor geprüften Filialpakete. Parallel laufen weitere Prüfungen zu geplanten Übernahmen, unter anderem zur REWE Group, die sich um Teile des Tegut-Netzes bemüht hat. Das Kartellamt verwies in diesem Zusammenhang auf den fortgesetzten Konzentrationsdruck im deutschen Lebensmitteleinzelhandel und die Bedeutung funktionsfähiger regionaler Wettbewerbsstrukturen für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Für Standorte in Bundesländern wie Bayern und Hessen bedeutet die Entscheidung, dass der Großteil der betroffenen Märkte zeitnah unter Edeka-Regie wechseln kann, während für die ausgenommenen Lagen zunächst andere Lösungen gesucht werden müssen. Eine Liste der 24 ausgesparten Standorte liegt der Entscheidung als Anlage bei. Weitere Details zum Vollzug der Übernahme und zu etwaigen zusätzlichen Verpflichtungen können sich aus den noch laufenden Verfahren ergeben.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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